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Urlaubsanspruch
WasDennNun:
--- Zitat von: Scanner am 14.12.2021 12:24 ---Hallo,
danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.
Es geht mir um diese beiden Modelle:
Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden
In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.
Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.
--- End quote ---
Wieviel Tage können in beiden Modellen die Leute am Stück in den Urlaub gehen?
Richtig 6 Wochen
Das was du vielleicht meinst ist, dass in dem Model b) jemand 18*8 h = 144h Urlaub nehmen kann
Während im Model a) 30*4 = 120 h Urlaub genommen werden kann.
Und wenn jemand in Model b) auch noch den Montag dabei hat, dann dürfte er auch weniger (wg. O und P Montag) Tage im Jahr arbeiten.
Deswegen gehört es verboten, dass man ungleichmäßig seine Arbeitszeit verteilen darf. 8)
lima:
Modell A) hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub, benötigt ja auch 5 U-Tage um eine Woche frei zu haben
Modell B) hat Anspruch auf 18 Tage Urlaub, benötigt nur 3 Tage um eine Woche frei zu machen. Da sie ja für die beiden Tage an denen sie nicht arbeitet auch keinen Urlaub nehmen muss.
Was ist daran nicht zu verstehen bzw. ungerecht?
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 14.12.2021 12:28 ---Beide Modelle führen dazu, dass insgesamt sechs Wochen frei ist. Wo ist der Unterschied, bzw. die Ungleichbehandlung?
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--- Zitat von: lima am 14.12.2021 12:31 ---Was ist daran nicht zu verstehen bzw. ungerecht?
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144h frei versus 120h frei.
XTinaG:
--- Zitat von: Scanner am 14.12.2021 12:24 ---Hallo,
danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.
Es geht mir um diese beiden Modelle:
Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden
In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.
Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.
--- End quote ---
Modell A) 6 Wochen Urlaub=120 Stunden Urlaub bei einer 20 Stundenwoche
Modell B) 6 Wochen Urlaub=120 Stunden Urlaub bei einer 20 Stundenwoche
Wo also ist Dein Punkt?
WasDennNun:
--- Zitat von: XTinaG am 14.12.2021 12:35 ---Modell B) 6 Wochen Urlaub=120 Stunden Urlaub bei einer 20 Stundenwoche
Wo also ist Dein Punkt?
--- End quote ---
144h wenn man nur 8h Tage Urlaub nimmt.
Und dann noch ganz Frech die 4 h vom Mittwoch via Gleitzeit freimacht.
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