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Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
Eukalyptus:
Du kannst und sollst das natürlich freundlich ausdrücken. Schildere einfach ehrlich die Lage, und sage dass du grübelst, was du jetzt machen sollst. Das sollte den Personalern die natürlich um die Knappheit auf dem Arbeitsmarkt wissen, nichts Neues sein.
EiTee:
Ich möchte mich den Vorredner anschließen und kann auch nur dazu ermutigen, in die Verhandlung zu gehen. Für die Personalabteilung ist das nichts ungewöhnliches und für das künftige Klima auch absolut unschädlich.
Lars73:
--- Zitat von: Asisa309 am 16.12.2021 19:14 ---Danke für deine Antwort. Das lustige hierbei ist, dass ich nicht wirklich Berufserfahrung habe. Ausbildungen werden ja nicht gezählt und sonst war ich nur drei Jahre studentische Hilfskraft. Geht das dann überhaupt durch den Personalrat?
--- End quote ---
Das kann grundsätzlich förderliche Berufserfahrung sein. Damit wäre wenn es drei Jahre waren Stufe 3 möglich.
Es ist völlig normal über Stufe zu verhandeln. Solange man noch nicht den Vertrag unterschrieben hat kein Problem. Man sollte es nur möglichst schnell machen, weil es eine (neue) Personalratsbeteiligung braucht.
Alternativ wäre auch Zulage möglich.
1G plus:
--- Zitat von: Asisa309 am 16.12.2021 18:56 ---Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Vielleicht ist ja hier der ein oder andere, der im Personal arbeitet oder mal gearbeitet hat.
Diesen Monat habe ich mich für 3 Jobs beworben. Bei allen dreien wurde gesagt ich bekomme "wahrscheinlich TV-L 11 Stufe 1". Nun hab ich von allen drei Arbeitgebern eine Zusage bekommen. Wo ich zuerst zugesagt habe (nennen wir es AG1), habe ich nicht nochmal über das Gehalt gesprochen. Danach kamen aber noch zwei andere zusagen. Von beiden wurde ich jetzt nochmal angerufen, dass man mich gerne haben möchte. Beim ersten wurde mir TV-L 11 St. 2 geboten und heute dann bei einem anderen Arbeitgeber TV-L 11 St. 3. Eigentlich wollte ich aber schon gerne bei meiner ursprünglichen Zusage bei Arbeitgeber 1 bleiben, aber sofort mit Stufe 3 einzusteigen wäre schon schön. Habt ihr eine Idee ob, wie und vor allem wann man eventuell bei AG1 nochmal nachfragen kann, was das Gehalt angeht?
Danke und viele Grüße
Asisa
--- End quote ---
um welchen Bereich geht es? IT?
Albeles:
Ansonsten wenn förderliche Zeiten nicht ausreichend gegeben sind, könnte noch §16 Abs 5 helfen:
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Schließlich hast Du grob einen Unterschied von 13.000€ Brutto in der Zwischenzeit weniger. Ich würde versuchen zu pokern bei AG1
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