Versuch einer Antwort - ich habe die Unklarheit die dahinter steht nicht zur Gänze verstanden -
Der AG übt sein Direktionsrecht aus und ordnet Bereitschaft an. Diese Bereitschaft - du hast dich an einem vom AG bestimmten ORT aufzuhalten, kannst aber tun und lassen was du willst, und bist bereit die Arbeit aufzunehmen wenn du gerufen wirst.
Diese Zeit ist im Dienstplan ausgewiesen und wird faktorisiert weil du nur in bestimmten Umständen Arbeit zu leisten hast. Tritt der Umstand ein ist die Zeit Arbeitszeit, es muss aber angenommen werden können dass keine Arbeit anfällt (50% Regelung).
Sie wird dann addiert und zwar zu den faktorisierten (im Dienstplan ausgewiesenen) Stunden.
Beispiel:
22:00 - 05:00 Uhr Bereitschaft = 7 Stunden, faktorisiert 3,5 (dann noch inkl. Nachtzuschlag).
23:00 Alarm
23:00 - 01:00 Uhr Arbeit = 2 Stunden (dann noch inkl. Nachtzuschlag)
Bedeutet am Morgen um 5:00 Uhr stehen 5,5 Stunden auf deinem Konto; 3,5 aus der faktorisierten Bereitschaftszeit, 2 aus der "real" geleisteten Arbeit.
War das jetzt eine Feststellung oder eine Frage