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Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit

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XTinaG:
Nein, Du bekommst für die gesamte Bereitschaftszeit=Arbeitszeit Entgelt, aber nur halb so viel wie bei Arbeitszeit, die keine Bereitschaftszeit ist. Die Regelung zum Bereitschaftsdienst ist eine Vergütungsregelung. Das ist doch nun schon zur Genüge ausgeführt worden.

Organisator:

--- Zitat von: Martin am 21.12.2021 11:00 ---Ich bin der Meinung das ich für die 3 Std Bereitschaft auch 3 Std Arbeitszeit geschrieben und faktorisiert dann 1,5 Std mein Entgelt bekommen müsste. Somit erhalte ich einen verringerten Lohn für die Zeit, in der ich nicht oder nicht immer zur Arbeit herangezogen werde, aber für meinen AG sofort zur Verfügung stehe.

--- End quote ---

Dann widerspricht deine Meinung der aktuellen Rechtslage. Wie die Vergütung tatsächlich aussieht haben Tina und Isi beschrieben.

Martin:
Ich verstehe das wirklich nicht.

Das eine ist die Arbeitszeit aufm Arbeitszeitkonto und das andere das Entgelt was ich für die Bereitschaftszeit erhalte.

Gibt es hierzu zur Verdeutlichung eventuelle Beispiele wo die Arbeitszeit, die Faktorisierung und das Entgelt aufgeführt sind?

XTinaG:
Das ist doch ganz einfach: Angenommen, Du erhältst ein Stundenentgelt von 25€. Dann bekommst Du für 8 Stunden reguläre Arbeitszeit 200€. Für 8 Stunden Bereitschaftsdienst bekommst Du 100€.

Martin:
Aber eben für die 8 Stunden Bereitschaft auch nur 4 Std Arbeitszeit aufm Konto? Als wäre ich zB nur von 8-12 Uhr in der Arbeit statt von 8-16 Uhr?

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