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Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit

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XTinaG:
Nicht nur laut Tina, sondern auch entsprechend der Kommentarliteratur bei Rehm (beide Kommentare) und Haufe.

Organisator:
Dann ist Tina in guter Gesellschaft :)

Mangels eigenen Wissens hab ich halt auf dich referenziert um dem TE zu verdeutlichen, dass sein Anliegen bereits umgesetzt wurde ;)

Isi:
Ich glaube hier ist der Begriff "Vergütet" nicht klar...

also nochmal:

Wenn der AG Bereitschaft anordnet wird wie folgt berechnet:

23:00 - 05:00 Uhr = 7 Stunden, da Bereitschaft am Arbeitsort faktorisiert (fehlt noch der Zeitzuschlag für Nachtarbeit)
23:00 - 01:00 Uhr Arbeit = 0 weil schon abgegolten. Es gibt nichts, es sei denn die regelmäßige Inanspruchnahme liegt über den 50% dann ist ja arbeit zu erwarten und darf nicht als Bereitschaft geregelt werden.

XTinaG:
Wobei für die Bewertung, ob die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen, nicht auf die einzelne Bereitschaft abzustellen ist. Als Betrachtungszeitraum kommt der Zeitraum nach § 6 Abs. 2 TVÖD in Betracht.

Martin:
Derzeit erhalte ich für 3 Std Bereitschaftszeit - 1,5 Std Arbeitszeit und somit nur für die 1,5 Std Arbeitszeit mein Entgelt.

Ich bin der Meinung das ich für die 3 Std Bereitschaft auch 3 Std Arbeitszeit geschrieben und faktorisiert dann 1,5 Std mein Entgelt bekommen müsste. Somit erhalte ich einen verringerten Lohn für die Zeit, in der ich nicht oder nicht immer zur Arbeit herangezogen werde, aber für meinen AG sofort zur Verfügung stehe.

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