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Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L
iH8sn0w:
Hallo zusammen,
ich benötige mal die Unterstützung von den Fachleuten hier.
Ich habe meinen Vorgesetzten darum geben, sich um eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L für mich einzusetzen.
Als Antwort habe ich erhalten, dass sowas so gut wie unmöglich sei, weil die Gelder für Zulagen erst einmal in den Haushalt eingeplant und dann von einigen Instanzen „abgewunken“ werden müssten, und dann letztendlich noch vom Ministerium genehmigt werden müssen. Und da die Haushaltsplanung immer für zwei Jahre im Voraus erfolgt, ist das wohl so gut wie nicht möglich so etwas durchzubekommen.
Ist so eine Zulage von ein paar hundert Euro wirklich so ein „Staatsakt“? Ich frage mich nämlich dann wirklich, wie überhaupt mal jemand so eine Zulage bekommen hat?
Evtl. kennt sich hier ja jemand mit sowas aus und kann das mal bestätigen.
Gruß
J.
2strong:
In entsprechenden Titel müssen hinreichende Mittel für Zulagen vorhanden sein. Dass Titel bei Euch so exakt geplant sind, dass für Zulagen grundsätzlich kein Spielraum besteht, hakte uch für sehr unwahrscheinlich. Gleichwohl ist denkbar, dass die Gewährung von Zulagen im Einzelfall mit übergeordneten Instanzen abgestimmt werden muss.
WasDennNun:
Ich persönlich habe schon mehrfach und in unterschiedlichen Bundesländern diese Zulage erhalten.
Es ist in der Tat so, dass die Dienststelle selbst nicht alleine darüber entscheidet, sondern u.U. übergeordnete da noch ein Wörtchen mitreden (in NI derzeit wohl das FM).
Wenn jemand sagt, du bekommst es nicht wegen, weil es erstmal im Haushalt eingeplant werden müsste, dann ist er ein lächerlicher Beamter, der sich einen Scheiß um Personalentwicklung kümmern will und deswegen dieses Argument vorschiebt.
Also: Wenn dein AG dir diese Zulage nicht geben will, dann soll er es gefälligst auch so formulieren, denn das er es aus Haushaltsgründen nicht kann ist armselig. Für Beamten sind ja auch unerwartete Haushaltsmittel vorhanden, wenn diese plötzlich Heiraten oder Kinder kriegen und und geplant mehr kosten.... 8)
Und wenn er es nicht macht, dann hat er halt kein Interesse an der Bindung und du solltest dir einen anderen AG suchen.
TVWaldschrat:
Die Zulage wird idr von der Behördenleitung bestimmt. Zulagen gelten, bei uns jedenfalls, als Nebenhaushalt, der nicht vorab bestimmt werden muss. Es wird bei uns auch mit Durchschnittssätzen beim Gehalt gearbeitet.
XTinaG:
Es gibt Arbeitgeber, bei denen es einer ministeriellen Zustimmung bedarf. Es gibt Arbeitgeber, bei denen das auf die unterste Ebene mit Personal- und Budgetverantwortung delegiert ist. Und alles dazwischen. Und Arbeitgeber, bei denen die einzelnen Organisationseinheiten das höchst unterschiedlich handhaben.
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