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Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L

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sebbo83:
Die Frage interessiert mich auch brennend, denn ich habe selber den Antrag vor 2 Monaten gestellt und eine Absage von der Personalabteilung bekommen. Begründung, keine der 4 Bedingungen sei bei meiner Position zutreffend - derzeitig.

Organisator:

--- Zitat von: sebbo83 am 20.12.2021 10:28 ---Die Frage interessiert mich auch brennend, denn ich habe selber den Antrag vor 2 Monaten gestellt und eine Absage von der Personalabteilung bekommen. Begründung, keine der 4 Bedingungen sei bei meiner Position zutreffend - derzeitig.

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Na dann ist doch bei dir alles geklärt. Dein Arbeitgeber will nicht von der kann-Regelung Gebrauch machen.

Albeles:

--- Zitat von: sebbo83 am 20.12.2021 10:28 ---Die Frage interessiert mich auch brennend, denn ich habe selber den Antrag vor 2 Monaten gestellt und eine Absage von der Personalabteilung bekommen. Begründung, keine der 4 Bedingungen sei bei meiner Position zutreffend - derzeitig.

--- End quote ---

Das kannst Du doch selber beeinflussen. Bewirb Dich woanders und wenn Du eine Zusage hast, geh damit zum Personaler. Oft reicht schon das Schreiben für das Vorstellungsgespräch.

Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Und schon gibt es einen Grund zur Bindung.  :)

Oder aber es ist wie Organisator sagt, der AG ist bei Dir einfach nicht gewillt.

XTinaG:
Den Grund zur Bindung gibt es nur, wenn der Arbeitgeber binden möchte.

Organisator:
Genau. Wie Albeles andeutet, kannst du einen Grund für die notwendige Bindung selbst liefern. Kann aber auch sein, dass dein AG dich dann gehen lässt.

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