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Arbeitsvertrag wird zugeschickt - wann muss ich antworten?
Eugenius:
Hallo zusammen,
folgendes Problem steht mir bevor:
Ich habe gestern eine Jobzusage (Behörde A) per E-Mail bekommen, in der mir gesagt wurde, dass man mir - unter der Bedingung, dass niemand von meinen Mitbewerbern die Auswahlentscheidung gerichtlich angreift - so zeitnah wie möglich einen Arbeitsvertrag zukommen lassen wird. Soweit erstmal alles gut :)
Jetzt hab ich aber am Montag (nach bestandenem AC letzte Woche) noch ein VG für eine andere Stelle (Behörde B), welche im Gesamtpaket für mich wesentlich attraktiver wäre. (Standort + unbefristeter Vertrag + mögliche Verbeamtung)
Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:
1. Wie soll ich Behörde B gegenüber die Situation kommunizieren, ohne dass die das Gefühl haben von mir unter Druck gesetzt (oder sogar gebluffed) zu werden?
2. Welchen zeitlichen Rahmen kann ich in Bezug auf die Rückmeldung nach dem VG bei Behörde B erwarten?
3. Wie lange kann ich mir dementsprechend zeitlassen, um den Arbeitsvertrag von Behörde A zu unterschreiben?
Ich hoffe die Problematik ist klar geworden - ich brauche einfach mal den Rat von erfahrenen Leuten, wie man eine solche Situation professionell zu handhaben hat. 8)
Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Eugenius
clarion:
Hallo,
einfach freundlich die Wahrheit sagen. Gerade wenn die andere Stelle viel bessere Rahmenbedingungen bietet, wird man auch Verständnis dafür haben.
Sozialarbeiter:
Selbst wenn du bei A anfängst, danach kannst du immernoch Problemlos zu B wechseln. Dafür ist die Probezeit ja da.
Max:
1. Frag einfach am Ende bis wann man die Entscheidung erwarten kann. Ggf. sprechen die das aber selbst an.
Wenn dir der Zeitrahmen nicht passt, kannst du dein Angebot ansprechen. Ich würde es ohne Not aber nicht machen.
2. Gleicher Tag bis 2 Monate (für Zusage) schon erlebt. Bis 6 Monate bei Absage.
3. Habe mir da auch schon mal 6 Wochen ohne Probleme Zeit genommen.
Meine Erfahrung hilft dir jetzt aber nicht wirklich, weil das einfach eine individuelle Sache ist.
3.
Eugenius:
Vielen Dank für die Antworten!
Behörde B möchte bis spätestens Ende des Jahres Rückmeldung geben; dementsprechend sollte es keine Probleme mit Behörde A geben. 2 Wochen Zeit sozusagen und der Arbeitsvertrag ist ja noch nichtmal in meinem Briefkasten.
Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe. Im Nachhinein hätte ich mir das auch sparen können, da der Zeitrahmen ja relativ gering ist bis Ende des Jahres. Meine Gegenüber haben diese Information mit Pokerface entgegengenommen ;D
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