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Arbeitsvertrag wird zugeschickt - wann muss ich antworten?
Max:
--- Zitat von: Eugenius am 20.12.2021 18:49 ---Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe.
--- End quote ---
Gewonnen hast du damit aber nichts.
Eugenius:
--- Zitat von: Max am 20.12.2021 22:09 ---
--- Zitat von: Eugenius am 20.12.2021 18:49 ---Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe.
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Gewonnen hast du damit aber nichts.
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Das ist allerdings wahr! Werde ich beim nächsten mal wohl sein lassen…
Jetzt ist die Situation allerdings wie folgt:
Behörde B (die sich bis Ende des Jahres telefonisch melden wollte) hat sich noch nicht gemeldet. Den Arbeitsvertrag von Behörde A habe ich immer noch nicht im Briefkasten. Grundsätzlich ist das beides jetzt vom Zeitrahmen her nicht verwunderlich… ich frage mich allerdings insbesondere bei Behörde B danach, ob das ein schlechtes Zeichen ist. :-\
Kann ich davon ausgehen, dass ich der B-Kandidat bin oder ist das zum Ende des Jahres völlig normal, dass sowas auf der Strecke bleibt? Das VG ist 11 Tage her… alle Kandidaten wurden an diesem Tag gehört.
Denkt ihr ich interpretiere da zu viel hinein?
Viele Grüße und guten Rutsch!
Eugenius
MH:
11 Tage sind noch nichts. Bei uns haben die sich auch schon Mal knapp 1-2 Monate (aus diversen fragwürdigen Gründen) Zeit genommen und ja, dann war der Wunschkandidat schon anderweitig vergeben. Sowas kann man eigentlich garnicht erzählen....
Falke007:
--- Zitat von: Eugenius am 31.12.2021 09:24 ---
--- Zitat von: Max am 20.12.2021 22:09 ---
--- Zitat von: Eugenius am 20.12.2021 18:49 ---Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe.
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Gewonnen hast du damit aber nichts.
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Das ist allerdings wahr! Werde ich beim nächsten mal wohl sein lassen…
Jetzt ist die Situation allerdings wie folgt:
Behörde B (die sich bis Ende des Jahres telefonisch melden wollte) hat sich noch nicht gemeldet. Den Arbeitsvertrag von Behörde A habe ich immer noch nicht im Briefkasten. Grundsätzlich ist das beides jetzt vom Zeitrahmen her nicht verwunderlich… ich frage mich allerdings insbesondere bei Behörde B danach, ob das ein schlechtes Zeichen ist. :-\
Kann ich davon ausgehen, dass ich der B-Kandidat bin oder ist das zum Ende des Jahres völlig normal, dass sowas auf der Strecke bleibt? Das VG ist 11 Tage her… alle Kandidaten wurden an diesem Tag gehört.
Denkt ihr ich interpretiere da zu viel hinein?
Viele Grüße und guten Rutsch!
Eugenius
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Grad wenn Behörde B weiß, dass du noch eine offene Zusage hast, spricht doch nichts dagegen, dass du einfach mal nachfragst, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist?
Glaub zu Weihnachten/Neujahr bleiben die Dinger einfach nochmal länger liegen, auch wenn 11 Tage nun wirklich nicht viel ist..
Eugenius:
--- Zitat von: MH am 05.01.2022 21:52 ---11 Tage sind noch nichts. Bei uns haben die sich auch schon Mal knapp 1-2 Monate (aus diversen fragwürdigen Gründen) Zeit genommen und ja, dann war der Wunschkandidat schon anderweitig vergeben. Sowas kann man eigentlich garnicht erzählen....
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Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie den Wunschkandidaten gerade verprellen und ich dann als (vermutlicher) B-Kandidat nachrutschen kann :D
--- Zitat von: Falke007 am 06.01.2022 14:05 ---Grad wenn Behörde B weiß, dass du noch eine offene Zusage hast, spricht doch nichts dagegen, dass du einfach mal nachfragst, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist?
Glaub zu Weihnachten/Neujahr bleiben die Dinger einfach nochmal länger liegen, auch wenn 11 Tage nun wirklich nicht viel ist..
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Mittlerweile sind es 17 Tage seit dem VG (20.12.) ... allerdings mit Weihnachten und Silvester dazwischen - die Winterferien gehen ja noch bis Ende der Woche.
Auf die Thematik mit der anderen Zusage hatte ich ja am Ende des VG hingewiesen, wozu mir gesagt wurde, dass ich bis Ende des Jahres wohl telefonisch informiert werde.
Ich denke mal dass ich in der nächsten Woche nachhaken werde, wenn die Winterferien vorbei sind. Wie Du bereits sagtest sind 2-3 Wochen ja grundsätzlich kein langer Zeitraum für ne Rückmeldung... mich irritiert eben nur die Versprechung, dass ich bis Ende des Jahres informiert werden sollte.
Mal angenommen ich bin der B-Kandidat und würde telefonisch nachhaken - bekomme ich dann eine klare Absage? Angenommen der A-Kandidat springt ab; kann ich dann trotz Absage nochmal kontaktiert werden?
Ich habe irgendwie die (vermeintlich irrationale) Angst, dass ein Nachhaken meinerseits mich "rauskicken" könnte aus dem Prozess.
Jedenfalls vielen Dank für eure Antworten!
Grüße Eugenius
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