Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Justiz 9b
Fragmon:
Das ist das was ich die ganze Zeit sagen möchte, es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber (eventuelle sogar unwillentlich) einen tariflich festgelegten Begriff im organisatorischen Sinn nutzt.
Lo sa:
Entgeltgruppe 9b
Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Prot.Erkl. Nr. 5:
Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung und Einarbeitung neuer Beschäftigter."
.......
Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.
TVLfan:
--- Zitat von: Lo sa am 01.02.2022 12:33 ---Entgeltgruppe 9b
Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Prot.Erkl. Nr. 5:
Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung und Einarbeitung neuer Beschäftigter."
.......
Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.
--- End quote ---
Hi. Die Tätigkeiten werden ausgeübt.
Grüße
Organisator:
--- Zitat von: Lo sa am 01.02.2022 12:33 ---Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.
--- End quote ---
Das ist so nicht korrekt. Es kommt darauf an, ob die Tätigkeiten übertragen wurden. Was tatsächlich gemacht wird ist tariflich ohne Bedeutung.
Lo sa:
Er schrieb, dass ihm der Gruppenleiter übertragen wurde. Weiterhin übt er die im Tätigkeitsmerkmal genannten Aufgaben aus, die nur ein Gruppenleiter ausüben darf, sonst gäbe es eine andere Organisationsform. Gruppenleiter sind in der Justiz kein Muss. Jede Behörde regelt selbst, ob sie solche für nötig hält.
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