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Justiz 9b

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TVLfan:

--- Zitat von: Organisator am 25.01.2022 15:58 ---
--- Zitat von: TVLfan am 25.01.2022 15:35 ---Und wenn die Gruppen/Teamleiterfunktion auch in der Arbeitsplatzbeschreibung steht? Wie siehst du das?

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--- Zitat von: XTinaG am 25.01.2022 12:27 ---Es kommt bei der Eingruppierung zum Glück niemals darauf an, wie irgendeine kompetenzbefreite Dienststelle tarifliche Begriffe auslegt.

--- End quote ---

Du bist aufgrund der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale eingruppiert, nicht aufgrund der Bezeichnung bestimmter Tätigkeiten durch den Arbeitgeber.

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Das ist klar. Aber ich sehe es so, dass in der Geschäftsstellenordnung steht, dass der Geschäftsleiter einen Gruppenleiter bestellen kann. Wenn er also einen Gruppenleiter bestellt, bin ich Gruppenleiter. Er müsste also keinen bestellen, wenn er z.B. der Meinung ist, dass die Gruppe zu klein ist. Oder?

Organisator:

--- Zitat von: TVLfan am 25.01.2022 16:14 ---Das ist klar. Aber ich sehe es so, dass in der Geschäftsstellenordnung steht, dass der Geschäftsleiter einen Gruppenleiter bestellen kann. Wenn er also einen Gruppenleiter bestellt, bin ich Gruppenleiter. Er müsste also keinen bestellen, wenn er z.B. der Meinung ist, dass die Gruppe zu klein ist. Oder?

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Richtig. Dies hat aber keine zwingenden tariflichen Auswirkungen. Erst wenn die tariflichen Voraussetzungen - siehe dazu der Hinweis auf die Protokollerklärungen von Tina - erfüllt sind, bist du auch Gruppenleiter im tariflichen Sinne und bist ensprechend eingruppiert.

Beispielsweise könnte man auch mich zum Gruppenleiter bestellen. Da ich aber nicht im Bereich der Justiz beschäftigt bin, hätte es keine tariflichen Auswirkungen.

TVLfan:

--- Zitat von: Organisator am 25.01.2022 16:28 ---
--- Zitat von: TVLfan am 25.01.2022 16:14 ---Das ist klar. Aber ich sehe es so, dass in der Geschäftsstellenordnung steht, dass der Geschäftsleiter einen Gruppenleiter bestellen kann. Wenn er also einen Gruppenleiter bestellt, bin ich Gruppenleiter. Er müsste also keinen bestellen, wenn er z.B. der Meinung ist, dass die Gruppe zu klein ist. Oder?

--- End quote ---

Richtig. Dies hat aber keine zwingenden tariflichen Auswirkungen. Erst wenn die tariflichen Voraussetzungen - siehe dazu der Hinweis auf die Protokollerklärungen von Tina - erfüllt sind, bist du auch Gruppenleiter im tariflichen Sinne und bist ensprechend eingruppiert.

Beispielsweise könnte man auch mich zum Gruppenleiter bestellen. Da ich aber nicht im Bereich der Justiz beschäftigt bin, hätte es keine tariflichen Auswirkungen.

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Ok. Dann ist ja alles klar. Ich arbeite im Bereich der Justiz, lol. ;D   
Ich werde vom Ausgang des Verfahrens berichten, falls es Jemanden interessiert.

Viele Grüße

Organisator:

--- Zitat von: TVLfan am 25.01.2022 16:45 ---Ok. Dann ist ja alles klar. Ich arbeite im Bereich der Justiz, lol. ;D   
Ich werde vom Ausgang des Verfahrens berichten, falls es Jemanden interessiert.

Viele Grüße

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Habe ich schon verstanden. Wollte nur verdeutlichen, dass es nicht ausreicht, dass der AG ein Etikett auf etwas aufklebt, es muss auch das passende drin sein. Also nicht nur Gruppenleiter nennen, sondern auch die tariflich notwendigen Tätigkeiten übertragen.

Ausgang des Verfahrens interessiert mich, bitte gerne berichten.

TVLfan:
Alles klar. Dein Beispiel war gut.  8)

Danke

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