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Justiz 9b
XTinaG:
Es kommt bei der Eingruppierung zum Glück niemals darauf an, wie irgendeine kompetenzbefreite Dienststelle tarifliche Begriffe auslegt. Wie ausgeführt, sind Gruppenleiter in der PE näher definiert. Sie haben bestimmte Aufgaben und es gibt sie lediglich in großen Geschäftsstellen. Wenn sie also entsprechende Aufgaben haben, sind sie Gruppenleiter. Und die Geschäftsstelle ist dann eine große Geschäftsstelle.
Fragmon:
Das ist aber nicht Kern der Frage. Der Threadersteller teilte nur mit, dass er Gruppenleiter ist und ihm eine Eingruppierung 9b verwehrt wird. Es wird sich auf ein Erlass berufen, welcher vermutlich tarifwidrig ist.
DU sagtest jedoch, dass das egal sein kann, denn wenn er Gruppenleiter ist, dann hat er Anspruch auf die 9b. Dafür müsste aber feststehen, dass er ein Gruppenleiter im Sinne der EGO ist bzw. deren Aufgabe übertragen wurden und das wird im Sachverhalt an keiner Stelle deutlich. Ebenso wird nicht deutlich, dass es sich um eine große Dienststelle handelt.
XTinaG:
Das sind meine Beiträge in diesem Thread:
--- Zitat von: XTinaG am 29.12.2021 08:11 ---Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, daß Gruppenleiter in E9b eingruppiert sind. Gruppenleiter haben bestimmte Aufgaben und es gibt sie lediglich in großen Geschäftsstellen. Wenn es also Gruppenleiter gibt, ist es eine große Geschäftsstelle.
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--- Zitat von: XTinaG am 25.01.2022 09:51 ---Warum sollte das die Frage sein? Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, daß Gruppenleiter in E9b eingruppiert sind. Gruppenleiter sind in der PE näher definiert: Sie haben bestimmte Aufgaben und es gibt sie lediglich in großen Geschäftsstellen. Wenn es also Gruppenleiter gibt, ist es eine große Geschäftsstelle.
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--- Zitat von: XTinaG am 25.01.2022 12:27 ---Es kommt bei der Eingruppierung zum Glück niemals darauf an, wie irgendeine kompetenzbefreite Dienststelle tarifliche Begriffe auslegt. Wie ausgeführt, sind Gruppenleiter in der PE näher definiert. Sie haben bestimmte Aufgaben und es gibt sie lediglich in großen Geschäftsstellen. Wenn sie also entsprechende Aufgaben haben, sind sie Gruppenleiter. Und die Geschäftsstelle ist dann eine große Geschäftsstelle.
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In allen drei Beiträgen hebe ich auf die Aufgaben des Gruppenleiters ab. Und nicht etwa auf Erlasse oder sonstige Ergüsse des Arbeitgebers.
Wo genau liest Du also aus meinen Beiträgen heraus, daß es nicht auf die Aufgaben, sondern auf Arbeitgebersermon ankäme?
TVLfan:
--- Zitat von: Fragmon am 25.01.2022 08:56 ---Dann wird es die Frage sein, ob es eine große Serviceeinheit bzw. große Geschäftsstelle ist. Nur weil die Person mit der Funktion Gruppenleiter ausgestattet ist, bedeutet es nicht, dass der AG Gruppenleiter im Tarifsinne meint.
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Und wenn die Gruppen/Teamleiterfunktion auch in der Arbeitsplatzbeschreibung steht? Wie siehst du das?
Organisator:
--- Zitat von: TVLfan am 25.01.2022 15:35 ---Und wenn die Gruppen/Teamleiterfunktion auch in der Arbeitsplatzbeschreibung steht? Wie siehst du das?
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--- Zitat von: XTinaG am 25.01.2022 12:27 ---Es kommt bei der Eingruppierung zum Glück niemals darauf an, wie irgendeine kompetenzbefreite Dienststelle tarifliche Begriffe auslegt.
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Du bist aufgrund der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale eingruppiert, nicht aufgrund der Bezeichnung bestimmter Tätigkeiten durch den Arbeitgeber.
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