Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Beispiel Antrag auf Höhergruppierung

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XTinaG:
Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abhängig. Einseitige Willenserklärungen dazu gleich welcher Partei sind also schlicht Unsinn.

Isi:

--- Zitat von: XTinaG am 02.01.2022 17:05 ---Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgelegt. Sie wurde jüngst nicht geändert. Was sich geändert haben könnte, ist die auszuübende Tätigkeit.

--- End quote ---

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet - Tätigkeitsmerkmale können sich jedoch ändern, z.B. wenn das 4-Augen Prinzip wegfällt. Tätigkeit bleibt gleich, aber das Tätigkeitsmerkmal im Sinne des TV ändert sich.

XTinaG:
Die Tätigkeitsmerkmale ändern sich genau dann, wenn die Entgeltordnung geändert wird. Ansonsten bleiben sie gleich. In Deinem Beispiel ändert sich die auszuübende Tätigkeit. Dadurch wird ggfs. ein anderes Tätigkeitsmerkmal erfüllt.

Isi:

--- Zitat von: XTinaG am 02.01.2022 22:30 ---Die Tätigkeitsmerkmale ändern sich genau dann, wenn die Entgeltordnung geändert wird. Ansonsten bleiben sie gleich. In Deinem Beispiel ändert sich die auszuübende Tätigkeit. Dadurch wird ggfs. ein anderes Tätigkeitsmerkmal erfüllt.

--- End quote ---

Tätigkeitsmerkmale stellen die Anforderungen dar, die zur Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe führen.

Ist das strittig?

XTinaG:
Nein. Deshalb ändern sie sich auch nur, wenn die EGO geändert wird. Denn dort sind sie festgelegt.

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