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Eingruppierung TVL

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Lambert:
Hallo zusammen,

ich bin der Entgeltgruppe E 11, Stufe 6 eingruppiert und erhalte eine dynamische Zulage von derzeit 379,22€.
Bei meiner über 15 Jahre alten Tätigkeitsdarstellung stellte nun heraus, dass ich in die Entgeltgruppe 12, Stufe 5
eingruppiert werden müsse. Der Zuschlag würde dann aber wegfallen. Dies bedeutet, dass ich monatlich 6,23€ mehr verdiene. Allerdings würde sich die Jahressonderzahlung von 74,35% auf 46,47% verringern.
Somit würde ich insgesamt weniger verdienen.

Frage: Müsste ich dann nicht in die Entgeltgruppe E 12, Stufe 6 eingruppiert werden?

Weiterhin erhielt ich die Auskunft, dass die derzeitige Zulage keinen Einfluss auf die VBL habe.
Frage: Ist dies wirklich so?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!

Viele Grüße
Lambert

XTinaG:
Seit wann ist die maßgebliche Tätigkeit auszuüben? Welche Umstände lagen der Aufnahme dieser Tätigkeit zugrunde?

Lambert:
Seit wann ist die maßgebliche Tätigkeit auszuüben?

2018

Welche Umstände lagen der Aufnahme dieser Tätigkeit zugrunde?

Die Tätigkeit wurden mir als zusätzliches Projekt übergeben und liegt nun dauerhaft bei mir.

XTinaG:
Also wurde vor drei Jahren eine Tätigkeit übertragen, die mutmaßlich zur Höhergruppierung in E12 führte. In welcher Stufe der E11 warst Du zu diesem Zeitpunkt?

Lambert:
E11 Stufe 6

Anstatt der E12 habe ich damals die Zulage bekommen.

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