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Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Bruce Springsteen:
--- Zitat von: Max am 09.01.2022 15:18 ---Wenn sich jemand aus einem Drittstaat bewirbt ist doch der Normalfall, dass die Person im Drittstaat lebt und noch kein Visa hat.
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Im Regelfall ja. Aber genau darauf zielt ja meine Frage ab. Der bewirbt sich ja mit der Absicht, dass er eine Zusage bekommt und entsprechend ein Arbeitsvisum erlangen kann. In der Ausgangsfrage wird -wenn ich es recht in Erinnerung habe- gefragt, ob das Usus ist. Die Frage würde sich mir da nicht stellen, da ich ja nicht wüsste, ob derjenige überhaupt eine entsprechende Arbeitserlaubnis bekäme. Deswegen gibt es ja Vorabzustimmungen.
--- Zitat von: Max am 09.01.2022 15:18 ---Wir und viele andere Behörden machen einfach ein Skype Interview (auch schon vor Corona) und wenn wir die Person wollen wird ein Visum Visum beantragt und fertig.
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Ein Visum Visum gibt es genauso wenig wie eine hier zitierte "Green Card". Euer Interview könnt ihr ja machen, dagegen spricht ja niemand etwas.
--- Zitat von: Max am 09.01.2022 15:18 ---Es gab nur einmal einen verzögerten Arbeitsantritt, weil die Person wegen Coronaregeln in der Heimat nicht ausreisen konnte. Bei der Einreise sollte es jedoch bei den deutschen Regeln keine Probleme geben.
Das abschließend eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis nicht erteilt wurde habe ich noch nie erlebt.
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Auch darauf ziele ich ab. Die Einreise kann wegen Corona nie zu 100% sichergestellt werden. Analog hierzu gibt es ja die Vorabzustimmungen.
Du hast es noch nicht erlebt, da die Probleme ja meist sich erst hinterher herausstellen, weil wieder irgendeine Fälschung sich herausstellt. Als reines Beispiel. Wie genau prüft ihr denn die fachl. Voraussetzungen wie bspw. Urkunden, Zeugnisse!?
Max:
Da ich mich mit der Umsetzung nicht groß beschäftige kann ich da falsch liegen. Ich dachte, dass die Personen ein Visum zur Einreise in der Auslandsvertretung beantragen müssen und dann vor Ort den Rest mit der Ausländerbehörde klären.
Weiterhin ist mir das Problem welches du versuchst zu zeichnen unklar. Warum müssen wir 100% garantieren, dass der ausgewählte Kandidat pünktlich antritt? Das können wir nicht mal bei den Einheimischen. Da wird der Anfang auch öfters noch nach hinten verschoben.
Die fachliche Qualifikation wird im Vorstellungsgespräch abgeklopft. Gefälschte Zeugnisse könnten einem auch von Deutschen oder EU Bürgern untergeschoben werden. Wenn das Fachwissen da ist, wird wohl auch das Zeugnis echt sein.
WasDennNun:
Und das Menschen aus Drittstaaten oder Einheimische bei den Regularien mogeln, kann man ja z.B. in der Bundesliga beobachten.
Vom Stürmer, über Trainer, alles dabei an „Betrügern“.
Stefl:
Jetzt möchte ich mich als TE noch einmal melden.
Wenn ich soeben die Diskussion hier nachgelesen habe, die entstanden ist, frage ich mich, ob es noch Sinn macht, hier eine Frage zu stellen. Die Antworten sind tlw. weit von der Fragestellung entfernt und betreffen eher persönliche Auseinandersetzungen. Dass Foren des Öfteren Extreme abbilden ist bekannt, aber auch schade.
Ein bißchen was habe ich "mitnehmen" können, danke dafür!
Zum Thema:
- aus dem Erfahrungsaustausch mit einer Ausländerbehörde sowie der Meinung einer BfA-Zweigstelle dienen die Bewerbungen zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln, gerade wenn es sich nicht um Hochqualifizierte handelt
- Videokonferenzen zum Durchführen von Bewerbungsgesprächen sind sinnvoll, aber nicht für alle Berufsgruppen geeignet (Thema verfehlt s.o.)
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