Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

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XTinaG:
Es wäre genau dann der Fall, wenn der Arbeitgeber diese ihm zukommende Befugnis auf die entsprechende Person übertragen hätte. Wenn es keine Regelung dazu gibt, hat der Arbeitgeber seine Befugnis auch nicht übertragen.

Eule:
Wäre dies bei einem Geschäftsführer grundsätzlich der Fall?

XTinaG:
Ja.

Eule:
Danke. Das hilft mir.

Organisator:
Dann stellt sich für mich noch die Frage, wie die fehlende Beteiligung des PR zu bewerten ist. Eigentlich könnte diese auch nachgeholt werden, aber irgenwie will die Personalstelle das wohl nicht.

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