Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

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Organisator:

--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:46 ---in meinem konkreten Fall hier aber nicht, mangels entsprechender DV?

--- End quote ---

Der TVöD verweist in diesem Fall nicht auf das Vorhandensein einer DV.

Eule:
Besteht hier ein Unterschied zwischen TVÖD und TVL?

Organisator:

--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:53 ---Besteht hier ein Unterschied zwischen TVÖD und TVL?

--- End quote ---

oh, sorry. Hab den Forumstitel übersehen. Kenne den TVL zwar nicht, aber ich gehe davon aus, dass auch dort geregelt ist, dass Arbeit an Feiertagen angeordnet werden kann. Dürfte sich ansonsten auch aus dem allgemeinen Arbeitsrecht ergeben.

In deinem Fall ist wohl das Problem, dass vermutlich nicht dein Arbeitgeber die Feiertagsarbeit angeordnet hat, sondern die Führungskraft. Ich würde einfach mal den Personalbereich ansprechen, dass deine Tätigkeit notwendig war, aufgrund der Eile nicht vorab der Arbeitgeber um eine formelle Anordnung gebeten werden konnte und daher dies nachträglich (auch unter Beteiligung des Personalrats) formell nachgezogen werden sollte.

Eule:

--- Zitat von: Organisator am 13.01.2022 15:28 ---
--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:53 ---Besteht hier ein Unterschied zwischen TVÖD und TVL?

--- End quote ---

oh, sorry. Hab den Forumstitel übersehen. Kenne den TVL zwar nicht, aber ich gehe davon aus, dass auch dort geregelt ist, dass Arbeit an Feiertagen angeordnet werden kann. Dürfte sich ansonsten auch aus dem allgemeinen Arbeitsrecht ergeben.

In deinem Fall ist wohl das Problem, dass vermutlich nicht dein Arbeitgeber die Feiertagsarbeit angeordnet hat, sondern die Führungskraft. Ich würde einfach mal den Personalbereich ansprechen, dass deine Tätigkeit notwendig war, aufgrund der Eile nicht vorab der Arbeitgeber um eine formelle Anordnung gebeten werden konnte und daher dies nachträglich (auch unter Beteiligung des Personalrats) formell nachgezogen werden sollte.

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Genau das habe ich getan. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass es an der Grundlage fehle und es sich quasi um freiwillige Arbeitsleistung gehandelt habe.
Die DV der Fachbehörde sieht leider nichts zu Anordnung von Überstunden etc. vor. Die übergeordnete Vereinbarung hatte ich ja bereits geschickt.

Die Frage für mich ist letztlich, ob eine Lohnklage Aussicht auf Erfolg hätte. Mein Vorgesetzter ist auch zur Zeichnung von Arbeitsverträgen berechtigt (falls das bei der Bewertung des Sachverhaltes eine Rolle spielt).

Ich gehe davon aus, dass der Zuschlag gem. der Regelungen des TVL gezahlt werden müsste. Alles andere wäre bei Notfällen usw. jedenfalls nicht unbedingt hilfreich.

Eule:

--- Zitat von: XTinaG am 13.01.2022 13:09 ---Hat Dein direkter Vorgesetzter überhaupt die Befugnis, Deine Arbeitszeit zu disponieren?

--- End quote ---
Wann wäre das der Fall? Muss sich dies zwingend aus einer DV ergeben und wie ist es, wenn keine Reglung dazu existiert.

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