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[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst

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phili:
Die Passage ist hier zu finden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-81

Da passiert automatisch erstmal noch gar nichts, es steht nur drin, dass dann die Genehmigung besonders zu prüfen ist.

Neuer12:
O.k.
Danke.

Kennt jemand so etwas für BW?

2strong:

--- Zitat von: Neuer12 am 14.01.2022 11:54 ---Genau das war die Frage.
Für eine "normale" Selbstständigkeit wie oben (Fitnessrunden mit Angestellte) beschrieben besteht dann keine Abführungspflicht?

--- End quote ---

Korrekt. Die Rechtsgrundlage dazu hast Du bereits selbst recherchiert: § 5 LNTVO. § 62 LBG BW regelt ferner die regelmäßige Obergrenze für eine zeitliche Beanspruchung im Rahmen einer Nebentätigkeit (20%). Der Job im Studio ist in der Regel völlig unkritisch.

2strong:

--- Zitat von: phili am 14.01.2022 14:50 ---Ansonsten kommt es ja auch noch darauf an, in welcher Rechtsform du den Betrieb ausgestaltest.
So wie ich informiert bin, könnte man notfalls den Betrieb als Gesellschaft eintragen, damit wären die Gewinnauszahlungen als Verwaltung des eigenen Vermögens anzusehen (genehmigungsfrei), wohingegen man dann natürlich schauen muss, welches Gehalt man sich als Geschäftsführer/Mitarbeiter der Gesellschaft auszahlt (da gelten dann gewisse Grenzen).

Ansonsten soll es wohl auch beliebt sein, den Betrieb offiziell auf den Ehegatten oder sonst jemanden laufen zu lassen,....

--- End quote ---

Nein. Derlei Überlegungen scheitern bereits an der zeitlichen Obergrenze für Nebentätigkeiten. Dbzgl. spielt die Rechtsform keine Rolle. Im Übrigen entspricht die Leitung eines Sportkurses auch nicht der Verwaltung eigenen Vermögens im Sinne der Regelung. Auch nicht wenn einem. Das Studio selbst gehört.

Neuer12:

--- Zitat von: 2strong am 17.01.2022 04:23 ---
--- Zitat von: phili am 14.01.2022 14:50 ---Ansonsten kommt es ja auch noch darauf an, in welcher Rechtsform du den Betrieb ausgestaltest.
So wie ich informiert bin, könnte man notfalls den Betrieb als Gesellschaft eintragen, damit wären die Gewinnauszahlungen als Verwaltung des eigenen Vermögens anzusehen (genehmigungsfrei), wohingegen man dann natürlich schauen muss, welches Gehalt man sich als Geschäftsführer/Mitarbeiter der Gesellschaft auszahlt (da gelten dann gewisse Grenzen).

Ansonsten soll es wohl auch beliebt sein, den Betrieb offiziell auf den Ehegatten oder sonst jemanden laufen zu lassen,....

--- End quote ---

Nein. Derlei Überlegungen scheitern bereits an der zeitlichen Obergrenze für Nebentätigkeiten. Dbzgl. spielt die Rechtsform keine Rolle. Im Übrigen entspricht die Leitung eines Sportkurses auch nicht der Verwaltung eigenen Vermögens im Sinne der Regelung. Auch nicht wenn einem. Das Studio selbst gehört.

--- End quote ---
Ich glaube gemeint war, dass man in der GmbH nur Gesellschafter ist und jemand anderes Geschäftsführer.
Dann hätte man keine Zeit aufgewendet und der Gewinn wird an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Das wäre ähnlich wie Dividenden bei Aktionären und damit Verwaltung des eigenen Vermögens.

Hier geht es abert nur um die Orga von Fitnessstunden, auch im freien, an verschiedenen Orten, also ohne Fitnessstudio.

Aber die sorgen, dass man etwas abgeben muss, waren dann unbegründet.
Beim ersten Lesen der angegebenen Paragrafen hatte ich eine Schreck bekommen.

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