Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Der Obelix:
Sauber formuliert:
"Darüberhinaus sind rechtliche Bedenken zu verzeichnen. Die Zulässigkeit einer Abhängigkeit der Besoldungshöhe von Einkünften Dritter wird in Frage gestellt, zumal bereits sonstige Einkommen der Beamtinnen und Beamten selbst (u.a. Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne) bei der Bemessung der zu gewährenden Gesamtbesoldung außer Betracht zu bleiben haben.
Zudem sind bei gewerbetreibenden Ehegatten/Lebenspartnern, bei schützenswerten Geheimhaltungsinteressen, bei der nicht bestehenden Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung oder bei Scheidungsverfahren komplizierte Situationen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Folge einer verzögerten Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu befürchten.
Nicht zuletzt muss einfrauenpolitischerAspekt kritisch betrachtet werden. Die beabsichtigte Maßnahmewürdedazu führen, dass den Familienmitgliedern von Beamtinnen und Beamten der betroffenen Besoldungsgruppen jeder finanzielle Anreiz zur Erzielung von Einkünften genommen wird, wenn diese Einkünfte das Familieneinkommen nicht erheblich über den Satz von 115 % der Grundsicherung erhöhen.
In der Praxis werden meistens Frauen betroffen sein,so dass der Familienergänzungszuschlag in die Nähe einer „Herdprämie“ rücken kann –einBegriff bzw. eine Situation, die in einer modernen Gesellschaft überholt sein sollte."
Finanzer:
Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.
Malkav:
--- Zitat von: Finanzer am 01.03.2022 10:03 ---Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.
--- End quote ---
Da haben sich Mitgliedgewerkschaften des dbb drum gekümmert. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat sich z.B. um das Unterlegen der Kritik mit Fundstellen bemüht und die Regelungen auch jeweils einzeln betrachtet.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07100/umdruck-19-07169.pdf
Die Kritik am Familienmodell und dem "Einkommensvermeidungszuschlag" des Partners (um das Wort Herdprämie zu vermeiden) lässt sich zwangsläufig noch nicht wirklich mit Rechtsprechung unterlegen, da Frau Heinold hier unrühmliches Neuland betreten will.
Finanzer:
Danke Malkav.
Die Kritik am Familienmodell hätte zumindest im Ton schärfter ausfallen können, "Bullsh**" wäre eine passende Umschreibung.
Malkav:
Am 03.03.22 findet übrigens die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Landtags statt.
Auf der entsprechenden Tagesordnung stehen auch zwei Besoldungsvorhaben unter Nr. 3 und 5.
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/finanz/einladung/2022/19-129_03-22.pdf
Wir dürfen dann auch gespannt sein, was der wissenschaftliche Dienst zu Papier gebracht hat. Leider ist das entsprechende Gutachten nicht im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.
http://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=fastlink&pass=&search=%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1VT1%3d%28%28%22ALIMENTATION%22%29%29%29+AND+%28FASTDAT%3e%3d2021%2a%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d19&format=WEBKURZFL
Da das Gutachten vom Finanzausschuss und nicht von einer einzelnen Fraktion in Auftrag gegeben wurde, müsste dies wohl auf Anforderung herausgegeben werden. Der Ausschluss auf Informationszugang gem. § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG SH gilt ja ausdrücklich nur, wenn das Gutachten " im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen" angefertigt wurde. Wer möchte denn mal freundlich beim Landtag anfragen und das Gutachten dann hochladen ;)
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