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[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein

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Der Obelix:
Sauber formuliert:

"Darüberhinaus sind rechtliche   Bedenken zu   verzeichnen.   Die   Zulässigkeit   einer Abhängigkeit der Besoldungshöhe von Einkünften Dritter wird in Frage gestellt, zumal bereits sonstige    Einkommen    der    Beamtinnen    und    Beamten    selbst    (u.a.    Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne) bei  der  Bemessung  der  zu  gewährenden  Gesamtbesoldung  außer Betracht zu bleiben haben.

Zudem sind bei gewerbetreibenden Ehegatten/Lebenspartnern, bei  schützenswerten  Geheimhaltungsinteressen,  bei  der  nicht  bestehenden  Pflicht  zur Abgabe einer Steuererklärung oder bei Scheidungsverfahren komplizierte Situationen bis hin zu  gerichtlichen  Auseinandersetzungen  mit  der  Folge  einer  verzögerten  Gewährung  einer amtsangemessenen Alimentation zu befürchten.

Nicht zuletzt muss einfrauenpolitischerAspekt kritisch betrachtet werden. Die beabsichtigte Maßnahmewürdedazu führen, dass den Familienmitgliedern von Beamtinnen und Beamten der  betroffenen  Besoldungsgruppen jeder  finanzielle  Anreiz  zur  Erzielung  von  Einkünften genommen  wird,  wenn  diese  Einkünfte  das  Familieneinkommen  nicht  erheblich  über  den Satz  von  115  %  der  Grundsicherung  erhöhen.

In  der  Praxis  werden meistens  Frauen betroffen  sein,so  dass  der Familienergänzungszuschlag in  die  Nähe  einer „Herdprämie“ rücken  kann –einBegriff  bzw.  eine  Situation,  die  in  einer modernen  Gesellschaft  überholt sein sollte."

Finanzer:
Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.

Malkav:

--- Zitat von: Finanzer am 01.03.2022 10:03 ---Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.

--- End quote ---

Da haben sich Mitgliedgewerkschaften des dbb drum gekümmert. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat sich z.B. um das Unterlegen der Kritik mit Fundstellen bemüht und die Regelungen auch jeweils einzeln betrachtet.

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07100/umdruck-19-07169.pdf

Die Kritik am Familienmodell und dem "Einkommensvermeidungszuschlag" des Partners (um das Wort Herdprämie zu vermeiden) lässt sich zwangsläufig noch nicht wirklich mit Rechtsprechung unterlegen, da Frau Heinold hier unrühmliches Neuland betreten will.

Finanzer:
Danke Malkav.

Die Kritik am Familienmodell hätte zumindest im Ton schärfter ausfallen können, "Bullsh**" wäre eine passende Umschreibung.

Malkav:
Am 03.03.22 findet übrigens die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Landtags statt.
Auf der entsprechenden Tagesordnung stehen auch zwei Besoldungsvorhaben unter Nr. 3 und 5.

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/finanz/einladung/2022/19-129_03-22.pdf

Wir dürfen dann auch gespannt sein, was der wissenschaftliche Dienst zu Papier gebracht hat. Leider ist das entsprechende Gutachten nicht im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.

http://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=fastlink&pass=&search=%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1VT1%3d%28%28%22ALIMENTATION%22%29%29%29+AND+%28FASTDAT%3e%3d2021%2a%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d19&format=WEBKURZFL

Da das Gutachten vom Finanzausschuss und nicht von einer einzelnen Fraktion in Auftrag gegeben wurde, müsste dies wohl auf Anforderung herausgegeben werden. Der Ausschluss auf Informationszugang gem. § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG SH gilt ja ausdrücklich nur, wenn das Gutachten " im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen" angefertigt wurde. Wer möchte denn mal freundlich beim Landtag anfragen und das Gutachten dann hochladen  ;)
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