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[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein

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Studienrat:

--- Zitat von: boysetsfire am 24.03.2022 17:40 ---So, seht ihr, alles wird gut.

Wenn Frau Heinold sagt, dass S.-H. das erste Land ist, das die Vorgaben des BVerfG umsetzt, dann wird das wohl auch so stimmen. Kann ich mich endlich wieder mit voller Hingabe meinem Dienst widmen und muss mich nicht mehr mit irgendwelchen wirren Gedankengängen eines @SwenTanortsch, eines Battis oder eines wissenschaftlichen Dienstes des Landtags beschäftigen. Das Leben kann so schön sein.... *würgkotzspuck*

https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/22_03_beamte_besoldung/

--- End quote ---


Hilfssheriffs und Hobbyrechtsanwälte mit vorsätzlichem Realitätsverlust und verklärtem sowie rosarotem Weltbild streuen zwar immer wieder Sand ins Getriebe, sind aber auch Teil der Gesellschaft und sollten zwar gegenstandslos, aber zur Kenntnis genommen werden sollten.

sapere aude:
Ist eind miserabele Umsetzung auch eine Umsetzung?
Ich würde sagen: Eindeutig in den Sand gesetzt.

Studienrat:
Hat das Nichtssagende gleichwohl eine Aussagekraft?
Ich würde sagen: Durch ein Missgeschick gescheitert.

boysetsfire:
Das "Gesetz zur Gewährleistung eines bla bla bla und Moppelkotze...." wurde am 14.04.2022 im GVOBl S.-H. verkündet:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/gvobl_node.html

Artikel 5 Nummer 2 (Regelungen zum Beihilfe-Selbstbehalt) tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz tritt im Übrigen am ersten Tag des Kalendermonats nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.

tantekaethe:
Moin Moin in die Runde.

Auf der Homepage des DLZP steht folgendes:

...Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag (Inkrafttreten ab 1. Mai 2022)
Die Erhöhung des kindbezogenen Familienzuschlages um 40 € pro Kind wird voraussichtlich ebenfalls mit den Bezügen für den Monat Juni ausgezahlt werden. Gleiches gilt für die Erhöhung um 80,00 € ab dem dritten Kind für die Jahre 2020, 2021 und die Monate Januar bis April 2022 Nachzahlungen für die Vergangenheit werden automatisch berücksichtigt. Anträge sind nicht erforderlich...

Ist das richtig so? Gibt es wirklich 80 € rückwirkend für das dritte Kind, ohne Berücksichtigung von Besoldungsgruppe und Altersstufe?

Gruß tantekaethe

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