Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 84107 times)

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #180 am: 04.07.2023 06:20 »
Ich konnte durch Werbung angucken den Artikel lesen …
Spannend, dass scheinbar ab 2020 für alle, auch Nichwiderspruchseinleger, die Nachzahlungen erfolgen sollen (also laut dem Artikel, letzter Absatz)

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/ab-wann-beamte-in-sachsen-ohne-nachteile-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-duerfen-artikel12949059

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #181 am: 04.07.2023 08:50 »
Zitat

Vorjohanns Gesetzentwurf hatte die Nachschläge nur für diejenigen Staatsdiener vorgesehen, die bis zum Vorjahr Widerspruch gegen ihre Besoldungshöhe eingelegt hatten. Die Koalitionsfraktionen weiteten diesen Anspruch aber nun zumindest für die Jahre 2020 bis 2023 auch auf diejenigen aus, die nicht in Widerspruch gegangen waren, wie Schlimbach hervorhob. Er hatte bereits in einer Expertenanhörung im März die Rechtmäßigkeit der Regierungspläne bezweifelt. Vorjohann habe das Urteil mit der "billigsten Variante" umsetzen wollen. "Der Finanzminister wollte mit dem Kopf durch die Wand, aber das Parlament hat ihm seine Grenzen aufgezeigt. So funktioniert Demokratie."

Zitat Freie Presse


Das wird dem Herrn Finanzminister gar nicht schmecken. Aber immerhin kann er sich dann hinstellen und behaupten , er musste das Geld ja für die bösen Beamten raushauen.

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #182 am: 04.07.2023 09:15 »
Trotzdem ist der nunmehr angepasste Gesetzentwurf natürlich wieder ein Fall für Karlsruhe. Das neue Bürgergeld und die damit gestiegene Grundsicherung wurden z.B. überhaupt nicht berücksichtigt und zu dem Versuch eine verfassungsgemäße Alimentation einzig und allein durch Beihilferegelungen herzustellen, wurde in diesem Forum und in den Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf bereits alles gesagt.

Die Aussage "Der Finanzminister wollte mit dem Kopf durch die Wand, aber das Parlament hat ihm seine Grenzen aufgezeigt. So funktioniert Demokratie." in Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zu gebrauchen ist absolut lächerlich. Es wäre schön gewesen, wenn das Parlament dem Finanzminister tatsächlich seine Grenzen aufgezeigt hätte, nämlich die Grenzen unserer Verfassung, innerhalb derer er sich gesetzgeberich austoben kann. Stattdessen wird morgen zum x-ten mal ein Gesetz verabschiedet, dass wissentlich und willentlich den Vorgaben des BVerfG widerspricht.

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #183 am: 04.07.2023 10:51 »
Ich habe eine Verständnisfrage zur Nachzahlung in Bezug auf das Abstandsgebot.
(§ 87 Nachzahlungen Aktenzeichen 2 BvL 4/18 Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2023)

Eine Nachzahlung erhält nur, wer Ehepartner und Kinder hat, die mit privat krankenversichert waren?
Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert war und meine Frau sowie Kinder mit familienversichert waren fällt man nicht in die Regelung?

Und gleich noch eine zweite Frage,
(§ 87b Nachzahlungen zu Aktenzeichen 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17 für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2022) Die monatlichen Nachzahlungen betragen jeweils für das dritte und jedes
weitere im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind...

In dem Fall wäre die Art der Krankenversicherung egal oder?

Danke für die Mühe.




Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #184 am: 04.07.2023 11:24 »
Ja, das würde ich so sehen.

Du würdest aber auch Nachzahlungen nach §87a für die ersten beiden Kinder erhalten, da auch dort die Art der Krankenversicherung keine Rolle spielt. Die Regelung führt (zumindest wie ich das derzeit durchblicke) dazu, dass ein Beamter mit 2 Kindern, die über den Partner in der GKV versichert sind Nachzahlungen für die Vergangenheit erhält, aber zukünftig keinen Cent mehr bekommt, da man ja nicht von den erhöhten Beihilfesätzen für die Angehörigen profitiert.

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #185 am: 06.07.2023 08:12 »
Der Gesetzesentwurf wurde angenommen. Jetzt wird es spannend wie die konkrete Umsetzung aussieht.

lotsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #186 am: 06.07.2023 09:12 »
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/7-legislatur/dienstrechtaenderungsgesetz-lippmann-wahlmoeglichkeit-bei-krankenversicherung-ist-ein-meilenstein-fuer-den-freistaat-als-attraktiver-arbeitgeber/

Die Grünen meine wieder einmal, sie könnten das BVerfG austricksen. Sie geben damit zu, dass sie das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen umgehen wollen. Auch das zwanghafte Gendern finde ich nur noch lustig.

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #187 am: 06.07.2023 10:40 »
Naja in erster Linie ist es die CDU, in diesem Fall FM Vorjohann, der stur auf die (kurzfristig)billigste Lösung pochte. Mir scheint aber, dass man zunehmend zu der Einsicht gelangt, dass diese Flickschusterei an seine verfassungsrechtlichen Grenzen stößt. Man wird nicht ewig die unteren Besoldungsgruppen streichen können und das Thema Beihilfe ist nunmehr ebenfalls ausgeschöpft.

In den gestrigen Redebeiträgen v.a. zu TOP 2 "Wir machen Zukunft-Standortvorteil für den Freistaat Sachsen" wurde zurecht darauf hingewiesen, wie wichtig eine starke Verwaltung für unseren Staat sei und das es im Zuge des demografischen Wandels sowie des Fachkräftemangels eine enorme Herausforderung darstellt, gut qualifiziertes Personal (man sprach gar von den Besten) zu finden. Mit Gesetzen,wie dem gestern beschlossenen, wird dies sicherlich nicht gelingen....

Talinos

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #188 am: 06.07.2023 11:16 »
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/7-legislatur/dienstrechtaenderungsgesetz-lippmann-wahlmoeglichkeit-bei-krankenversicherung-ist-ein-meilenstein-fuer-den-freistaat-als-attraktiver-arbeitgeber/

Die Grünen meine wieder einmal, sie könnten das BVerfG austricksen. Sie geben damit zu, dass sie das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen umgehen wollen. Auch das zwanghafte Gendern finde ich nur noch lustig.

Ich habe Frau Friedel die entsprechende Frage direkt gestellt. Hier Ihre Antwort:
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde mit Beschluss des Landtags vom heutigen Tage in geänderter Form beschlossen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, welcher Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags war und zu diesem auch Stellungnahmen verschiedener Institutionen und Akteure vorliegen, wurde durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, Bündnis90/Die Grünen und der SPD modifiziert.

Nach unserem Dafürhalten widerspricht das verabschiedete Gesetz nicht den Vorhaben des Bundesverfassungsgerichts. Das neue Bürgergeld wurde bei den Berechnungen zum Abstandsgebot tatsächlich berücksichtigt. Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.

Die Nachzahlungen sind Folge von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, an die sich auch der Freistaat Sachsen gebunden sieht. Danach müssen nun die zu niedrig gezahlten Besoldungen (seit 2020) nachgezahlt werden. Ausgangspunkt ist dabei das sog. Abstandsgebot. Dieses besagt, dass zwischen dem Modellbeamten (verheiratet, zwei Kinder und mehr, Alleinverdiener) und einer ebensolchen Person, die Grundsicherung bezieht, ein Abstand von 20 % zur niedrigsten Besoldungsgruppe bestehen muss (A4). Der Abstand wird durch eine Nachzahlung bzw. Anhebung der Besoldungsbestandteile erreicht. Die Nachzahlungen erfolgen auf die entsprechenden Besoldungsanteile, die an Kinder oder den Familienstand anknüpfen. Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.

Die Alimentationsanpassung erfolgte nicht nur über Beihilfesätze - denn wir änderten diese von 100 auf 90 % -, sondern auch über einen Zuschuss zu den (gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungsbeiträge und Familienzuschläge.

Lange war offen, wer Nachzahlungen für den in den zurückliegenden Jahren entgangenen Besoldungsanspruch erhalten soll. Das Finanzministerium hatte vorgeschlagen, nur den Beamt:innen Nachzahlungen zu gewähren, die Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Dem konnten wir unmöglich zustimmen: Das hätte alljene benachteiligt, die im Vertrauen auf die Fürsorgepflicht ihres Arbeitgebers auf einen Widerspruch verzichtet hatten. Wir konnten durchsetzen, dass stattdessen für den Zeitraum ab 2020 – also seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – alle Beamt:innen von Nachzahlungen profitieren.

Dennoch bleibt das Thema aktuell: Mit Blick auf die nächsten Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder noch in diesem Jahr, haben wir zusätzlich im Parlament einen Entschließungsantrag beschlossen, indem wir die Staatsregierung zur Reform der Besoldungsordnung auffordern, weil diese seit ihrem Beschluss 2004 strukturell veraltet ist.

Freundliche Grüße

Sabine Friedel

TomR

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #189 am: 06.07.2023 11:16 »
Gruß nach Sachsen. Ich habe mir mal die Videos der Plenarsitzung angeschaut. Sehr interessant und es bleibt weiterhin spannend. Mit der 90%igen Beihilfe rühmt sich eine der Parteien, da den Beamten weiterhin Zugang zu Ergänzungstarifen der PKVs zur Verfügung stehen. Die Kollegen:innen die über die Öffnungsaktion in die PKV gekommen ist erwischt es richtig. Zukünftig wird man über den Leistungskatalog der Beihilfe sicherlich noch viele Überraschungen erleben. Die Verfassungswiedrigkeit besteht trotz der Beihilfeanpassungen weiterhin.

LoPi35

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #190 am: 06.07.2023 11:40 »
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #191 am: 06.07.2023 13:30 »
Wo finde ich Infos auf der Seite des LSF?


MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #193 am: 06.07.2023 14:19 »
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

Nach dem Urteil des BVerfG muss die Alimentation der Beamten mindestens 15 % über der Grundsicherung liegen. Hier ist jetzt der Abstand der niedrigsten Besoldungsgruppe, also bis dato A4 zu betrachten.

Für Beamte ist dieser Abstand auf die gesamte Familie zu betrachten, da der Dienstherr nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gegenüber der gesamten Beamtenfamilie alimentationspflichtig ist. Betrachtet man jetzt also einen alleinstehenden Beamten im Vergleich zu einem Sozialhilfeempfänger, so ist dieser Abstand geradeso noch gegeben ... im Vergleich einer Sozialhilfeempfängerfamilie zu einer Beamtenfamilie, auch in Hinsicht auf Krankenversicherungskosten, ist dies offenbar in den entsprechenden Jahren nicht gegeben gewesen. Das betrifft aber dann nur die Jahre, für die die Nachzahlungen bei bis zu zwei Kindern geleistet werden. Bei mindestens drei Kindern ist dieser Abstand dann in keinem der zurückliegenden Jahre gegeben.

Das man das zunächst umgeht, indem man die untersten Besoldungsgruppen einfach streicht, ist der blanke Hohn und zeigt, wie es mit der Wertschätzung seitens unserer Politik gegenüber den Beamten des Freistaates steht. Weiterhin ist die Zahlung ausschließlich an diejenigen, die für die entsprechenden Jahre Widerspruch eingelegt haben ein deutlicher Vertrauensbruch des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Im Grunde müsste man somit ab sofort generell jährlich Widerspruch gegen die Besoldung  einlegen, um eventuelle Ansprüche zu wahren.

Dass man "großzügig" alle Beamten mit der Nachzahlung für die letzten drei Jahre "begünstigt" ist auch kein entgegenkommen des Dienstherrn, sondern hängt eher an der allgemeinen Verjährungsfrist, in der theoretisch jeder seine Ansprüche noch geltend machen kann und entsprechend diese Zahlung auch einklagen könnte.

Ich erwarte mit Spannung die Forderungen der Gewerkschaften in Bezug auf die Tarifverhandlungen zum TV-L und wie? und vor allem wann? diese durch die Gesetzgebung auf die sächsischen Beamten übertragen wird.

Jeder Beamte hat sich an Recht und Gesetz in jeder Lebenslage und jederzeit zu halten. Das sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein. Offenbar gilt dieser Grundsatz nur nicht für den Dienstherrn selbst  >:(



luftruepel

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #194 am: 06.07.2023 16:40 »
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

Auf der Seite des LSF steht nicht zu den Änderungen in Bezug auf die Beihilfe. Auf der Seite des Landtages steht "Beschlussfassung: artikelweise". Kann es sein, dass diesen Änderungen nicht zugestimmt wurde?