Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 84258 times)

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #210 am: 02.08.2023 13:45 »
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.

Angelsaxe

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #211 am: 02.08.2023 14:05 »
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.

Also ich hatte schlichtweg gebeten, dass mir eine entsprechende Mitteilung für die PKV geschickt wird. Das hat mit allen Seiten reibungslos geklappt. Möglicherweise kann man sich das hier sparen und die Versicherung mit Verweis auf die Gesetzesänderung informieren.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #212 am: 02.08.2023 16:18 »
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.

Das ist die Frage. Kollege hat 70%, aber ein Kind ist schon ausm FamZ raus…
Demnach nach neuer Regelung nur weiterhin 70%. Glaube nicht, dass rückwirkend angepasst wird.

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #213 am: 02.08.2023 16:42 »
Auch wieder wahr. Man kann auch mit Bestandsschutz die 70% haben und damit nach der neuen Regelung keine 90% bekommen.

Aber mir tut es auch nicht weh das LSF um ein Schreiben zu bitten, was ich dann der PKV vorlegen kann.

luftruepel

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #214 am: 03.08.2023 01:56 »
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #215 am: 03.08.2023 07:37 »
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

Nach Ansicht des Freistaats geht aus den Urteilen des BVerfG nur für einzelne Jahre die Notwendigkeit einer Anpassung der Besoldung hervor. Für die anderen Jahre ist alles super  ::)

Ich glaube, jedem hier ist klar, dass dieses Gesetz auch wieder nicht verfassungskonform ist...

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #216 am: 03.08.2023 08:56 »
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

Der Freistaat hebt ja den Familienzuschlag indirekt an, indem für 2 Kinder, Beamte jetzt 90% Beihilfe bekommen.
Andere Bundesländer haben den Familienzuschlag massiv erhöht.

Im Landtag hat man natürlich auch erkannt, dass das Blödsinn ist und es wurde eine zeitnahe Reformierung der Besoldung durch Einbringung eines Entschließungsantrags beschlossen. Was auch immer dabei dann rumkommt.

0esli0

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #217 am: 03.08.2023 09:01 »
Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich mal ein Kind habe, und dieses bei meinem Partner in der GKV Familienversicherung belasse. Bleibe ich dann trotzdem nur zu 50 Prozent beihilfeberechtigt? Oder bekomme ich dann immer die 70 Prozent unabhängig davon, wo das Kind nun versichert ist?

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #218 am: 03.08.2023 09:04 »
Wenn das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, dann wird die Beihilfe auf 70% angehoben, unabhängig wo das Kind versichert ist. Diese 70% verliert man auch nicht mehr. Bei 2 Kindern dann Analog 90%.

elbtaler

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #219 am: 03.08.2023 09:30 »
Wenn das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, dann wird die Beihilfe auf 70% angehoben, unabhängig wo das Kind versichert ist. Diese 70% verliert man auch nicht mehr. Bei 2 Kindern dann Analog 90%.

Ach, wenn ich einmal auf 90% Beihilfe (wg. 2 Kindern) bin (ab 2024), behalte ich die Lebzeit, auch wenn die Kinder irgendwann nicht mehr berücksichtigungsfähig im Familienzuschlag sind??? Hab ich das richtig verstanden?

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #220 am: 03.08.2023 09:59 »
Ja.

Zitat
Der Bemessungssatz von 70 % oder 90 % vermindert sich bei Wegfall der
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern nicht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2023
berücksichtigungsfähig sind bzw. waren

Und damit wird es zukünftig sehr teuer werden für den Dienstherrn.
« Last Edit: 03.08.2023 10:08 von VaPi »

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #221 am: 03.08.2023 10:42 »
Ja.

Zitat
Der Bemessungssatz von 70 % oder 90 % vermindert sich bei Wegfall der
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern nicht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2023
berücksichtigungsfähig sind bzw. waren

Und damit wird es zukünftig sehr teuer werden für den Dienstherrn.

Es wird noch viel teurer, wenn die Besoldung denn endlich mal den Vorgaben des BVerfG entsprechen wird. Denn das Grundproblem ist doch, dass von den Änderungen nur die Beamten etwas haben, die Kinder haben. Die Grundbesoldung wurde überhaupt nicht verändert, obwohl es dringend notwendig wäre. Hier drückt der Schuh am meisten. Auf die Familienzuschläge könnte ich bei einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Grundbesoldung gut verzichten, denn von der hab ich auf Lebenszeit etwas...

Fragmon

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #222 am: 03.08.2023 13:22 »
Ich vermute, dass man es im Zweifel wie eine Heilfürsorge konzipieren wollte, jedoch man die ganzen Ergänzungstarife verliert, wenn man 100% Beihilfe erhält. Demnach nur 90 %

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #223 am: 03.08.2023 17:25 »
Leider wird sich die PKV die 10% Restkostenversicherung gut bezahlen lassen. Wirklich viel sparen kann man da nicht wirklich. Der PKV Verband ist ja Sturm gelaufen gegen die 100% Beihilfe.

Fragmon

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #224 am: 04.08.2023 10:36 »
Leider wird sich die PKV die 10% Restkostenversicherung gut bezahlen lassen. Wirklich viel sparen kann man da nicht wirklich. Der PKV Verband ist ja Sturm gelaufen gegen die 100% Beihilfe.

War auch richtig so, da sonst bei allen der Beihilfeergänzungstarif wegfallen würde und insbesondere im zahntechnischen Bereich will ich nicht nur Beihilfeleistungen haben.