Liebe Strahlkotze,
es macht dann natürlich Sinn, wenn die Gesetzgebung verfassungswidrig ist und auf dem Weg zur Verfassungsgemäßheit später eine allgemeine Hebung der Grundgehaltssätze stattfindet. Ohne Widerspruch würde man sich dieses Anspruchs entledigen und müsste auf das Vertrauen unserer Weisen Besoldungsgesetzgeber setzen.
Ob wir nach all den Jahren, noch auf dieses Vertrauen setzen können, hat sich ja gezeigt. Die eindeutige Antwort könne hier mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein "Nein" sein.