Ich habe keine Online-Erklärung abgegeben. Wir erhielten von unserem Personalamt einen Papierfragebogen mit den Abfragen zu den priv. Versicherten Angehörigen (z. B. Kinder) - mit dem Hinweis, dass die Nachzahlung für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder (für die Jahre 2021+2023) von Amts wegen erfolgt, lediglich bei den priv. versicherten Kindern die nötigen Angaben zu machen sind - der Rest (Kinder im FZ) liegt ja vor.
Das habe ich mittels des Fragebogens so mitgeteilt.
(so steht es auch im Infoschreiben vom LSF:
Zitat:
"Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird die Zahlungen grundsätzlich von
Amts wegen vornehmen.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Nachzahlungen gemäß § 87
SächsBesG bzw. § 80f SächsBeamtVG (siehe Punkte I.1. und II.) ist Ihre Mitwirkung
erforderlich. Sie erhalten dazu Ende August 2023 ein weiteres Schreiben..."
Tja, und nun still ruht der See.