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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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strahlkotze:
Macht es eigentlich Sinn, jedes Jahr einen neuen Widerspruch einzusenden?
Ich habe keine Kinder/beihilfefähige Angehörige und bin somit bei der amstangemessenen Alimentation leer ausgegangen.
Letztes Jahr hatte ich das Musterschreiben hingeschickt und weiß nicht, ob ich das 2023 wieder machen soll, da ich mir nicht mehr ganz über den Wortlaut sicher bin - ob ich da auch pauschal "den Folgejahren" widersprochen habe oder nur bisher.

Der Obelix:
Liebe Strahlkotze,

es macht dann natürlich Sinn, wenn die Gesetzgebung verfassungswidrig ist und auf dem Weg zur Verfassungsgemäßheit später eine allgemeine Hebung der Grundgehaltssätze stattfindet. Ohne Widerspruch würde man sich dieses Anspruchs entledigen und müsste auf das Vertrauen unserer Weisen Besoldungsgesetzgeber setzen.

Ob wir nach all den Jahren, noch auf dieses Vertrauen setzen können, hat sich ja gezeigt. Die eindeutige Antwort könne hier mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein "Nein" sein.

strahlkotze:
Naja, dann sende ich den Schriebs doch einfach nochmal ab und schreib statt "2022" "2023 und Folgejahre" rein, und fertig, oder?

Der Obelix:
Das ist der Weg!

strahlkotze:
Ah, kann man sich anscheinend sparen - in dem FAQ zu dem Gesetz heißt es ja

"Ein möglicher Anspruch besteht dabei ab dem Kalenderjahr der erstmaligen Geltendmachung. Ein einmal gestellter Antrag ist auch für die nachfolgenden Kalenderjahre ausreichend."

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