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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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xap:
Genau darauf haben Besoldungsempfänger in der Vergangenheit vertraut (z. Bsp. in Hamburg) und wurden bitter enttäuscht, weil die Landesregierung das Jahre später so alles nicht gemeint haben will.

Also: Widerspruch einlegen!

strahlkotze:
Gut, dann mach ich das.
Gibt es irgendwo einen Mustertext dazu? Ich finde auf die Schnelle nur den von der GEW von 2022, da sind ja aber noch Passus drin, die nicht mehr aktuell sind.

Ich würde das wie folgt abändern, der letzte Abschnitt ist ja durch, oder? Also das Gesetzgebungsverfahren in Sachsen hat ja stattgefunden, was mit dem BVerfG ist, weiß ich nicht genau.


--- Zitat ---Hiermit erhebe ich
WIDERSPRUCH
gegen die Besoldung für das Jahr 2023.
Dieser Widerspruch nach § 54 Abs. 2 BeamtStG betrifft die Amtsangemessenheit der Besoldung. Er dient insbesondere meiner Rechtswahrung dahingehend, ob das Besoldungsniveau
mit dem Abstandsgebot zur Grundsicherung vereinbar ist. Hierzu verweise ich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18 und
2 BvL 6/17 u.a.) sowie die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz an das BVerfG vom 8.11.2018
in den Verfahren mit den Aktenzeichen 3 K 2000/15 und 3 K 3103/17.
Ich bitte, diesen Widerspruch entsprechend der Weisung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom Februar 2019 zu Anträgen und Widersprüchen mit Bezug zum Vorlagebeschluss des VG Chemnitz zu behandeln und vorsorglich den Verzicht auf die Einrede der
Verjährung zu erklären sowie das Verfahren ruhend zu stellen, da das Gesetzgebungsverfahrens in Sachsen noch nicht abgeschlossen ist und auch das BVerfG noch nicht abschließend
über die o.g. Verfahren entschieden hat.

Mit freundlichen Grüßen

--- End quote ---

Mondschaf78:
Es gibt bestimmt in diesem Jahr im Dezember einen neuen Musterwiderspruch, dem man sich dann bedienen kann.

Bauernopfer:

--- Zitat von: Mondschaf78 am 15.11.2023 09:20 ---Es gibt bestimmt in diesem Jahr im Dezember einen neuen Musterwiderspruch, dem man sich dann bedienen kann.

--- End quote ---
Nachfolgender Mitteilung des DRB NRW sind zwei relativ aktuelle Musterwidersprüche (für Besoldung und Versorgung) als Anlage beigefügt, die du lediglich deinem Bundesland entsprechend anpassen musst.
https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023

strahlkotze:
Danke, der liest sich ja schon ganz gut - zweimal NRW durch Sachsen ersetzen und die NRW-spezifischen Sachen löschen (Besoldungsbestandteile im Gesetz sowie die drei genannten Verfahren) und schon isses allgemeingültig.

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