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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Dailydrvr:
Die DStG mit Schreiben an den FM unter Bezugnahme auf eine mündliche Zusage der 2,8%.
https://www.dstg-sachsen.de/storage/files/shares/Besoldung/Schreiben_Minister_Tariferhoehung.pdf
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ um mal Adenauer zu zitieren.
0esli0:
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html
"Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember 2022
Die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wie folgt ab dem 1. Dezember 2022 angepasst werden:
Die Besoldung sowie die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile sollen um 2,8 % angehoben werden und die monatlichen Anwärtergrundbeträge sollen um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht werden.
Hierfür ist ein Gesetz erforderlich, das vom Sächsischen Landtag zu beschließen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen erarbeitet. Aufgrund des derzeit noch laufenden Verfahrens ist eine Zahlbarmachung der erhöhten Beträge zum 1. Dezember 2022 nicht möglich.
Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll anschließend der Sächsischen Staatsregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach soll der Gesetzentwurf umgehend dem Sächsischen Landtag zugeleitet werden, um eine möglichst zeitnahe Nachzahlung der Bezügeanpassung rückwirkend ab 1. Dezember 2022 zu gewährleisten."
... Naja :-\
TZSteinbock:
Das "laufende" Verfahren ist an Peinlichkeit und Ignoranz nicht zu ueberbieten.
Dailydrvr:
--- Zitat von: 0esli0 am 24.11.2022 08:14 ---https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html
"Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember 2022
Die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wie folgt ab dem 1. Dezember 2022 angepasst werden:
Die Besoldung sowie die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile sollen um 2,8 % angehoben werden und die monatlichen Anwärtergrundbeträge sollen um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht werden.
Hierfür ist ein Gesetz erforderlich, das vom Sächsischen Landtag zu beschließen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen erarbeitet. Aufgrund des derzeit noch laufenden Verfahrens ist eine Zahlbarmachung der erhöhten Beträge zum 1. Dezember 2022 nicht möglich.
Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll anschließend der Sächsischen Staatsregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach soll der Gesetzentwurf umgehend dem Sächsischen Landtag zugeleitet werden, um eine möglichst zeitnahe Nachzahlung der Bezügeanpassung rückwirkend ab 1. Dezember 2022 zu gewährleisten."
... Naja :-\
--- End quote ---
Das war heute auch auf der Bezügemitteilung abgedruckt. Kann man sich richtig was von kaufen ...
Bitzar:
Laut Freie Presse wurde der Entwurf heute im Kabinett beschlossen.
Gesetzesverkündung geplant im 2. Quartal...
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