Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

ordentliche Kündigung befristeter Vertrag (sachgrundlos) gilt TVL?

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felixwy:
Tatsächlich handelte es sich um den im Grundgesetz vorgesehenen Beitritt nach Artikel 23.

XTinaG:
Eben, wie ausgeführt um den
--- Zitat von: XTinaG am 24.01.2022 13:28 ---Beitritt der neugebildeten Länder der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes und die Vergrößerung Berlins um den ehemals sowjetisch besetzten Teil
--- End quote ---

cyrix42:
OT: Wer der was da am 3. Oktober 1990 der BRD beigetreten ist, ist tatsächlich etwas unklar, wenn man es genau nimmt:

Die Volkskammer der DDR hatte in ihrem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 die Bildung der Bundesländer "mit Wirkung zum 14. Oktober 1990" beschlossen. Der Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR vom 31. Augustsah dagegen vor, dass eben jene Länder bereits zum 3. Oktober 1990 Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Zwar bestätigte die Volkskammer am 13. September den Einigungsvertrag -- soweit ich das nachvollziehen konnte, wurde aber das Datum im Ländereinführungsgesetz nicht entsprechend angepasst. Tatsächlich fanden die Landtagswahlen, welche den neu gegründeten Ländern überhaupt erst einmal ein Legislativ-Organ beschehrten, auch erst am 14. Oktober statt. Und bis zur Konstituierung der Landtage waren diese Länder also vollkommen führungslos.

Das Ganze lässt mich etwas ratlos zurück: War ich für 11 Tage staatenlos, da die DDR offiziell nicht mehr existierte, dass der BRD zugehörige Bundesland Thüringen, aber eben noch nicht?

Aber natürlich ist das mehr eine Spitzfindigkeit, denn spätestens ab dem 14. Oktober 1990 ist die Rechtssituation dort klar.

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