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Gehaltszahlung nach Infektion mit Covid incl. Quarantäne

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XTinaG:
Der Arbeitgeber ist der Geschädigte bei einem solchen Arbeitszeitbetrug.

WasDennNun:

--- Zitat von: XTinaG am 31.01.2022 06:47 ---Der Arbeitgeber ist der Geschädigte bei einem solchen Arbeitszeitbetrug.

--- End quote ---
Absolut korrekt, allerdings wissen die es zu 99% ebenfalls nicht, dass das Betrug ist, sondern glauben in der Tat, dass das via AU gemacht werden darf und  die AU korrekt ist.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 31.01.2022 06:34 ---
Im übrigen ist der AN der Geschädigte, wenn er sich nur wegen infekt oder verdacht auf infekt AU schreiben lässt.
Denn wenn er dann tatsächlich erkrankt und die 42 Tage voll macht ist er früher aus der Lohnfortzahlung raus!

--- End quote ---

Ich habe noch den Bestandschutz von Einstellungen bis 1994... ;)

Kryne:

--- Zitat von: Lebenstraum am 30.01.2022 15:04 ---Danke für die Antwort.

 Aha... Versteh ich das richtig? Ich selber war positiv mit Symptomen, aber gelte nicht als arbeitsunfähig. Daher erhalte ich eine Entschädigung des Verdienstausfalles.



--- End quote ---

Das hat dann aber auch dein Arzt "verkackt" und unnötig kompliziert gemacht würde ich mal sagen. Denn wenn du symptomatisch erkrankt bist, hätte er dir einfach eine AU ausstellen können.

Oder war er der Meinung, dass die Symptome nicht "stark" genug wären, um dich als AU einzustufen.

Bei uns hier werden die Leute inzwischen gar nicht mehr getestet, weil alles überlastet ist. Wer erkältet ist bekommt eine 10 Tage Krankmeldung und die Ansage zuhause zu bleiben.

BAT:
Wir haben in der Mittagspause nochmals darüber gesprochen. Ist die Konstellation AU für die gesamte Quaränte überhaupt möglich?

Es würde doch prinzipiell bedeuten, dass man am letzten Tag der Quarantäne erkrankt ist. Damit dürfte man aber die Q doch nicht verlassen?

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