Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Mit E7 auf E11 Stelle

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WasDennNun:

--- Zitat von: HermesDE am 09.02.2022 10:43 ---Also im Abschnitt "11.3 Beschäftigte in der Programmierung" steht unter Entgeldstufe 11 erstmal nichts mit Hochschulstudium, aber in der Protokollerklärung 1 steht "Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausführen"
--- End quote ---
Dir ist bewusst, dass dieser Abschnitt seit dem 1.1.2021 nicht mehr die gültige EGO ist?

--- Zitat ---Muss der Arbeitsgeber mich dann als sonstiger Beschäftigter einstellen? Sonst würde das ja nicht funktionieren. Und reichen 1,5 Jahre Berufserfahrung in einem anderen Bereich überhaupt dafür aus?

--- End quote ---
Man wird nicht als sonstiger Beschäftigter eingestellt.
Man ist tariflich bezogen auf die übertragenden Tätigkeiten sB oder man ist es nicht.
(Oder besser gesagt: Der AG hat eine Rechtsmeinung darüber ob man sB ist oder nicht)

Aber das ist alle in IT Schnee vom vorletzten Winter, da ja die neue EGO gilt.

Fazit: Die EG11 steht dir offen, für die EG12 brauchst du 3jährige praktischer Erfahrung (die irgendwo her kommen kann)

HermesDE:
Okay, da hat mir die Kollegin was veraltetes geschickt. Jetzt haben wir aber das aktuelle Dokument.
Dann muss ich nur noch warten bis ich die Stelle schriftlich übertragen bekomme und dann schicken wir das Dokument an die Personalabteilung in der die korrekte Eingruppierung gefordert wird.

WasDennNun:

--- Zitat von: HermesDE am 09.02.2022 11:33 ---Okay, da hat mir die Kollegin was veraltetes geschickt. Jetzt haben wir aber das aktuelle Dokument.
Dann muss ich nur noch warten bis ich die Stelle schriftlich übertragen bekomme und dann schicken wir das Dokument an die Personalabteilung in der die korrekte Eingruppierung gefordert wird.

--- End quote ---
Tja, kein Wunder, dass die dann davon nichts wissen, wenn sie noch auf dem Stand von 2020 sind

Wäre nett wenn du uns den Ausgang dieser Sache mitteilst.

BTW:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.02.2022 14:01 ---Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?

--- End quote ---

HermesDE:
BTW:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.02.2022 14:01 ---Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?

--- End quote ---

Habe das heute auch angesprochen und da war sie etwas erstaunt von. Das werden wir dann auch noch angehen. Für mich ist die Zukunft allerdings wichtiger.
Auf jeden Fall werde ich hier weiter berichten :)

WasDennNun:
Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.

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