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[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
EiTee:
--- Zitat von: Dobby am 02.02.2022 13:42 ---(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)
[...]
Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.
--- End quote ---
Es handelt sich um eine Referentenstelle im Ministerium ? Somit gilt auch nicht mehr die Zitierte Verordnung sondern die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.
Die Bildungsvoraussetzung nach §7 (2) ist erfüllt.
--- Zitat ---Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.
--- End quote ---
Den Vorbereitungsdienst nach §11 (3) hingegen nicht
--- Zitat ---Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.
--- End quote ---
Es ist keine 2 Jährige Tätigkeit in der Laufbahn des hD hier Lfbg2.2 gegeben.
Das ist, wie ich es vorher bereits erwähnte, für mich dennoch kein Hinderungsgrund jemanden aus dem gD auf einem hD DP, bis zum Erwerb der vollständigen Laufbahnbefähigung, zu führen und anschließend zu ernennen.
Organisator:
Moment!
Wenn jemand in der Laufbahn des höheren Dienstes ist nur nicht in der richtigen Fachlaufbahn (Lehrer vs. nichttechnischer Dienst) kann auch die Laufbahn horizontal gewechselt werden, ohne dass es eines Erwerbes einer neuen Laufbahnbefähigung bedarf.
Unklar ist mir jedoch, ob die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienstes im Bereich der Fachlaufbahn Lehrer überhaupt besteht. Nach der zitierten LaufbahnVO M-V sollte dies aber der Fall sein. Problematisch ist wohl nur der Weg von dort zum nichttechnischen Dienst.
Dobby:
--- Zitat von: EiTee am 02.02.2022 15:21 ---
--- Zitat von: Dobby am 02.02.2022 13:42 ---(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)
[...]
Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.
--- End quote ---
Es handelt sich um eine Referentenstelle im Ministerium ? Somit gilt auch nicht mehr die Zitierte Verordnung sondern die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.
Die Bildungsvoraussetzung nach §7 (2) ist erfüllt.
--- Zitat ---Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.
--- End quote ---
Den Vorbereitungsdienst nach §11 (3) hingegen nicht
--- Zitat ---Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.
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Es ist keine 2 Jährige Tätigkeit in der Laufbahn des hD hier Lfbg2.2 gegeben.
Das ist, wie ich es vorher bereits erwähnte, für mich dennoch kein Hinderungsgrund jemanden aus dem gD auf einem hD DP, bis zum Erwerb der vollständigen Laufbahnbefähigung, zu führen und anschließend zu ernennen.
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Es ist aber in der Stellenausschreibung explizit von der "Fachrichtung Bildungsdienst" die Rede ??? und dafür gilt doch eigentlich der von mir zitierte Ausschnitt, oder? Und nicht die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.
Bin verwirrt. :o. Habe jetzt einen RA kontaktiert und lasse mich nächste Woche beraten.
Dobby:
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2022 15:25 ---Moment!
Wenn jemand in der Laufbahn des höheren Dienstes ist nur nicht in der richtigen Fachlaufbahn (Lehrer vs. nichttechnischer Dienst) kann auch die Laufbahn horizontal gewechselt werden, ohne dass es eines Erwerbes einer neuen Laufbahnbefähigung bedarf.
Unklar ist mir jedoch, ob die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienstes im Bereich der Fachlaufbahn Lehrer überhaupt besteht. Nach der zitierten LaufbahnVO M-V sollte dies aber der Fall sein. Problematisch ist wohl nur der Weg von dort zum nichttechnischen Dienst.
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Entschuldige mein Unwissen, kannst du mir das noch mal für "Doofe" erklären? Was ist der Unterschied zwischen einer Laufbahn und einer Fachlaufbahn und wie genau sieht ein horizontaler Laufbahnwechsel aus? Habe schon gegoogelt, aber vielleicht kannst du mir es besser erklären? Danke vorab!
Organisator:
So, jetzt habe ich mal die Begriffe sortiert - vgl. auch § 6 BLV
Du bist in der Laufbahngruppe gehobener Dienst, Laufbahnart nichttechnischer Dienst.
Da du - vermutlich - die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe höherer Dienst, Laufbahnart "Bildungsdienst" (gibt es nicht beim Bund, wahrscheinlich aber in den Landesregelungen, daher der Begriff "Bildungsdienst") hast, könntest Du direkt als Lehrer (A 13h) verbeamtet werden. Bist aber schon verbeamtet,
allerdings in einer anderen Laufbahngruppe und Laufbahnart. Demzufolge müsstest du einen vertikalen Laufbahnwechsel (gehobener --> höherer Dienst) vornehmen und dazu noch einen horizontalen Laufbahnwechel (nichttechnischer Dienst --> "Bildungsdienst) vollziehen.
Die Voraussetzungen für den doppelten gleichzeitigen Laufbahnwechsel sind mir aber nicht bekannt.
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