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Eingruppierung TVöD-VKA - auszuübende Tätigkeit nicht bewertet

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fireman0894:
Ja, das ist richtig. Wurde ja Eingangs zu anderen Punkten schon beschrieben. Danke.

Frage: Wo kann man sich genauer über die Tätigkeitsmerkmale schlau machen, da die Merkmale für die Entgeltgruppen in der allgemeinen Verwaltung sehr breit gefächert sind?

Ich meine damit, ob es eine Bewertungsmatrix oder ähnliches öffentlich zugänglich gibt, anhand dieser man gewisse Tätigkeiten den Begriffsbestimmungen zuordnen kann. Also wie man zB aus einem Arbeotsvorgang erkennen kann, dass dieser selbstständige Leistungen enthält. Das trifft die Frage genauer.

XTinaG:
Dazu bedarf es keiner Matrix. Sie wäre auch ohnehin ungeeignet. Vielmehr bedarf es lediglich der Kenntnis der Rechtsprechung des BAG zu den Tätigkeitsmerkmalen und der dazu verfügbaren Kommentarliteratur sowie die Fähigkeit, beides auf den konkreten Einzelfall anzuwenden.

fireman0894:
Da ein "Normalo" wie ich keine Fachliteratur besitzt, kann ich mir ja keine Meinung darüber bilden, was entsprechend zu werten sei. Die Fähigkeit, Fachliteratur und Rechtsprechung zu verbinden, traue ich mir erstmal zu, auch wenn es nicht alltäglich ist, um einmal einen groben Überblick zu bekommen.

Sollte es nun zu einer Eingruppierungsfeststellungsklage kommen, hätte ich darzulegen, wie die Meinung der Tätigkeitsmerkmale zu begründen ist.

Demnach muss ich ja irgendwie doch darlegen können, das so entsprechend darzustellen. Ich denke mal ein Fachanwalt sollte dazu in der Lage sein?

Wie kann sich "Normalo" ansonsten behelfen und was wäre gängige Fachliteratur, wenn man sich dafür interessiert (Verlag, Titel), um es sich mal anzuschauen?

Herzlichen Dank.

XTinaG:
Ein Anwalt mit hinreichend Erfahrung im Eingruppierungsrecht der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sollte das hinbekommen können. Warum Du meinst, das selbst hinbekommen zu müssen, verstehe ich nicht. Du besohlst ja auch Deine Schuhe nicht selbst und polsterst auch Deine Möbel nicht noch nähst Du Deine Kleidung selbst oder fertigst die Bauzeichnungen für Dein Eigenheim, bloß weil Du ein Buch darüber gelesen hast. Das alles aus gutem Grund: weil Du weder Schuster noch Polsterer noch Schneider noch Bauingenieur oder Architekt bist. Warum also meinst Du, die Arbeit eines Eingruppierungsspezialisten machen zu können?

fireman0894:
Gut, bis auf die Aussage "Schuster bleib bei deinen Leisten" gebe ich dir recht. Tatsächlich Nähen wir einiges an Kleidung auch selbst, weil es gefällt. Aber das ist ja richtig. Normal macht man das, was man lernt und kann.

Ein Eingruppierungsspezialist ist durchaus wohl in der Lage dazu.

Ich meinte eher weniger, dass ich der Person die Arbeit abnehmen wollte - da man ja im Endeffekt darauf angewiesen ist - als das ich mir einfach einen Überblick zur Thematik verschaffen wollte.

Es wird doch in unserem hochdurchdachten Land Möglichkeiten geben, sich auch zu dieser Thematik ein wenig schlau zu machen - außerhalb einer vollumfassenden Rechtsberatung.  ;)

Ist ja nun einmal zu vielen anderen Themen auch möglich. Siehe Architektur und ihre Möglichkeiten bzw. die Einschränkung durch Bebauungspläne und Baugesetzbücher. Eine entsprechende Person macht es im Endeffekt, doch ein/eine Bauherr:in macht sich doch vorher auch etwas schlau dazu.  :o

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