Guten Morgen,
ich lese hier oft mit, hatte bisher keine eigenen Fragen. Jetzt kommt aber etwas auf, das mich etwas stutzig macht. Bin selbst gelernter VfA.
Folgender Fall:
Ich übe Tätigkeiten aus, bin bereits nach E6 TVöD-VKA eingruppiert - vor dieser Umsetzung im Rahmen des Direktionsrechts meines Bgm. - gewesen.
Meine aktuell auszuübenden Tätigkeiten liegen mir mehr oder minder vor, auch wenn der AG m. M. nach nicht wirklich seiner Nachweispflicht nachgekommen ist.
Diese "Stelle" ist bisher nicht bewertet in irgendeiner Form. D. h. die Eingruppierung steht nicht wirklich fest. Ich weiß, dass TB entsprechend der Tätigkeitsmerkmale ihrer auszuübenden Tätigkeiten tariflich richtig eingruppiert sind, so wird es zumindest überall genannt.
Jetzt meine Frage:
Wie ist ein richtiges Vorgehen, außer gleich alles mittels Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder eben auch nicht?
Entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen zu den auszuübenden Tätigkeiten liegen vor.
Besteht in einem solchen Fall nicht sogar die Pflicht des AG, dies entsprechend festzustellen?
Der PR im Hause bzw. die Gewerkschaft haben mir gesagt, ich solle einen "Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung" stellen in Verbindung mit Paragraph 13 TVü-VKA und der Ausschlussfrist nach 37 TVöD-VKA.
Aber meines Wissens gibt es doch einen solchen "Antrag" gar nicht.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei diesen grundlegenden Punkten erst einmal helfen, ein rechtlich korrektes Vorgehen ist mir wichtig... ich will später nicht irgendwelche Rückschritte machen müssen. Danke!