Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Systemadministrator
WasDennNun:
--- Zitat von: pommes am 01.02.2022 15:46 ---
--- Zitat von: Ressourceneintrag am 01.02.2022 15:28 ---Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...
--- End quote ---
Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege: Bis EG13 gibt es keine Voraussetzung in der Person bei IT.
--- End quote ---
richtig, selbst der Schulabbrecher kann dort bis EG13 korrekt und tarifkonform eingruppiert werden.
XTinaG:
Das ist nicht ganz zutreffend. In den Entgeltgruppen E12 und E13 ist eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung gefordert.
Ressourceneintrag:
Rein theoretisch (für meine Arbeitskollegen wichtig), sollte ich die Stelle nun nicht mehr auskleiden und die Stelle wird mit EG11 und der Vorraussetzung eines Studiums ausgeschrieben. Könnte sich formal zwar ein Arbeitskollege nicht bewerben, weil er auch kein Studium hat. Tut er dies aber trotzdem und wird auch angenommen, weil bspw. keine besseren oder anderen Bewerber da waren, muss er in der EG11 eingruppiert werden?
Ihr helft mir wirklich sehr, vielen Dank dafür!
XTinaG:
Ein öffentlicher Arbeitgeber wäre an seine Ausschreibung gebunden und dürfte einen Bewerber, der konstitutive Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht berücksichtigen. Tut er es trotzdem, hat das keinen Einfluß auf die Eingruppierung.
chucknorris:
Hallo Zusammen,
nach der neuen EGO gibt es ja die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, speziell Beschäftigte in der Informationstechnik, den genauen Quellennachweis finde ich gerade nicht, habe mir aber von der Gewerkschaft bestätigen lassen das eine EG13 mit "nur" einer Ausbildung und ohne Führungsfunktion möglich ist. (TVÖD VKA)
Ich sehe nun die ganzen ITler die gerne mehr Geld hätten, hier mal ein skizzierter Weg, vielleicht könnt ihr dazu eure Meinung äußern damit das Bild runder wird.
Ausgangspunkt ist ein/e Angestellte/r aus dem Bereich IT mit min. dreijähriger Ausbildung.
1. Angestellte/r dokumentiert grob die letzten 6? Monate seiner/ihrer Tätigkeiten
2. Absprache mit Führungskraft und Beratung durch Gewerkschaft für die Formulierung der Eingruppierungsfeststellung
3. Personalabteilung wundert sich, die Zeit geht ins Land und am Ende wird rückwirkend 6? Monate vor dem Datum der Abgabe der Eingruppierungsfeststellung die neue Eingruppierung umgesetzt, aktuelle Stufe zu dem Datum beachten
4. Auf diesem Weg kann die EG13 erlangt werden, nun ist ein Master Studiengang mit Ausbildung/Erfahrung/(Fach)Hochschulzugang möglich, Kosten 8-20 Tsd. Euro berufsbegleitend
5a. Anschließend kann man sich weiter die Karriereleiter hoch hangeln bis zur EG15+
5b. Alternativ wird es möglich sein mit einer EG13 ohne Master/Führungsaufgaben auf eine EG14 mit Führungsverantwortung zu kommen? Oder wird dann mangels der Voraussetzung maximal EG13 bezahlt? Letzteres wäre meine Vermutung.
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