Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Systemadministrator
XTinaG:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Tarifbeschäftigte sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, § 12 TVÖD. Sofern Deine auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E11 führt, bist Du bereits seit der Übertragung in E11 eingruppiert. Dazu mußt Du überhaupt nichts tun. Dein Arbeitgeber hat Dir das zustehende Entgelt vorenthalten. Er behauptet dazu eine Voraussetzung in der Person. Diese gibt es im kommunalen Bereich (und auch beim TV-L nicht), sondern nur beim Bund. Entweder handelt die Personalverwaltung in der Absicht, dem Arbeitgeber einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und beschädigt dazu Dein Vermögen, indem sie durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum bei Dir erregt hat und weiter unterhält, oder sie ist völlig unfähig.
Zu unterstellen ist zumeist letzteres. Um Deinen Vermögensschaden zu minimieren, sei zur Forderung des Betrags der Differenz des ausgezahlten Entgelts zum zustehenden Entgelt gegenüber dem Schuldner geraten. Eine angemessene Frist, etwa zwei Wochen, solltest Du dazu setzen. Anschließend erhebst Du Lohnklage als besondere Form der Leistungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber wird sich (zurecht) auf die tarifliche Ausschlußfrist berufen und lediglich für die vergangenen 6 Abrechnungsperioden leisten.
Gehst Du hingegen von Ersterem (und damit von der Verwirklichung des Tatbestands des Betrugs) aus, kannst Du für die durch die tarifliche Ausschlußfrist verfallenen Ansprüche ggfs. den Betrüger auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ressourceneintrag am 01.02.2022 14:55 ---Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz, da mir das so von meinem Arbeitgeber mitegeilt wurde.
Faktisch ist es so, dass ich in der EG10 3 eingruppiert bin, meine Stellenbeschreibung als EG11 deklariert wurde. Dies zu dem Zweck der Erreichung von EG10 zum Zeitpunkt 08.2020.
--- End quote ---
Eingruppiert bist du wahrscheinlich in der EG11
Du bekommst halt nur fälschlicherweise das Entgelt der EG10
Ressourceneintrag:
Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...
WasDennNun:
Schaue halt in die Entgeltordnung, da steht es so.
Hier eine Erläuterung für TV-L aber TVöD ist fast gleich.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
pommes:
--- Zitat von: Ressourceneintrag am 01.02.2022 15:28 ---Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...
--- End quote ---
Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege: Bis EG13 gibt es keine Voraussetzung in der Person bei IT.
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