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Stelle im Lebenslauf verschwiegen - Folgen? Wie bekommt man das als AG heraus? P
lolle:
Nabend,
wir haben seit fast einem Jahr eine Kollegin, bei der jetzt rausgekommen ist, dass sie wohl die letzte Stelle verschwiegen hat und im Vorstellungsgespräch gesagt haben muss, dass sie im letzten halben Jahr nach der vorletzten befristeten Anstellung arbeitslos war oder eine Auszeit genommen hat oder ... (was genau, weiß man gar nicht mehr).
Sie hat aber keine Auszeit oder so genommen, sondern war ein halbes Jahr eine Anstellung hatte, sie dort aber zum Ende der Probezeit gekündigt wurde.
Wie aber bei uns nun das rausgekommen ist, weiß von uns normalen Kollegen keiner. Man hat uns nur die Info gegeben, dass sie bei einer anderen Behörde angestellt war.
Man überlege jetzt, gegen sie arbeitsrechtlich vorzugehen.
Mit was muss diese rechnen? Im worst case fristlose Kündigung, das gesamte Gehalt zurückzahlen ...?
Von uns hat sich nie jemand Gedanken darüber gemacht, ob man tatsächlich im Lebenslauf alles wahrheitsgemäß angeben muss. Man machts halt. Und dass man nichts dazu erfinden sollte, ist auch klar. Aber hat man nicht tatsächlich das Recht, etwas zu verschweigen? Ist Verschweigen eine Lüge und Straftat? Betrug?
Aber wie bekommt man als Arbeitgeber nun heraus, dass jemand woanders gearbeitet hat und nicht nicht gearbeitet hat?
Uffm Dorfe, bei Kommunalverwaltungen ... wo jeder jeden kennt und wenn da Person X bei Gemeinde Y gearbeitet hat, dies verschweigt, dann paar km weiter bei Stadt Z anfängt, kann ich mir schon vorstellen, dass man sich begegnet, jemand jemanden kennt ... Aber z. B. bei unserer Landesbehörde. Vernetzt mit anderen Landesbehörden irgendwie. Ok. Aber wenn jemand zu uns von einer Bundesbehörde aus einem anderen Bundesland kommt oder von einer kleinen Kommunalverwaltung. Wie sollen wir das mitbekommen?
Bin gespannt.
Dankeschön.
yamato:
Aus meiner Laiensicht heraus dürfte sowas nicht für arbeitsrechtliche Konsequenzen ausreichen und schon gar nicht für strafrechtliche.
Eigentlich dürfte das Verschweigen doch nur eine Rolle spielen wenn die Angabe der verschwiegenen Stelle aus objektiver Sicht Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerberin negativ beeinflusst hätte. Das kann aber m.E. kaum der Fall sein, da der neue AG den Grund für eine Probezeitkündigung in der Regel nicht erfahren wird.
Aber ich bin auch mal auf die Antworten der Profis hier im Forum gespannt.
Lars73:
Wenn ein lückenloser Lebenslauf gefordert war bzw. dazu gelogen wurde, erschüttert dies regelmäßig das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer und rechtfertigt eine Kündigung (ggf. Anfechtung).
Man hätte die Person nicht eingestellt, wenn man gewusst hätte, dass sie bei der Aussage gelogen hätte. Wer den Arbeitgeber anlügt der ist ggf. nicht geeignet. Es war auch keine Frage wo eine Lüge gerechtfertigt wäre, weil die Frage unzulässig war.
Eine Rückzahlung des Gehaltes für die geleistete Arbeit kommt regelmäßig nicht in Frage.
Kenntnis gewinnen. Es gibt Behördenübergreifend immer wieder Personen die sich kennen. Da kann ein Arbeitgeber immer mal wieder davon erfahren.
WasDennNun:
Ist nicht dann der Vertrag ggfls. hinfällig, weil die Grundlagen des Vertrages fehlerhaft sind. Ob das verschweigen einer halbjährigen Tätigkeiten dafür ausreicht?
Also eher Anfechtung, als Kündigung.
gerzeb:
Klingt für mich nach einem klassischen Fall des § 123 I BGB...
--- Zitat ---Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
--- End quote ---
--- Zitat ---Arglistig handelt, wer vorsätzlich handelt. Dabei genügt bedingter Vorsatz.
--- End quote ---
--- Zitat ---Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden. Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) liegt allerdings nur dann vor, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht. Arglistig verschweigt also, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners erheblich ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn nicht offenbart.
--- End quote ---
Ich als AG würde also entsprechend den Arbeitsvertrag anfechten, nicht das Arbeitsverhältnis kündigen.
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