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Stelle im Lebenslauf verschwiegen - Folgen? Wie bekommt man das als AG heraus? P

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Johann:
Verschweigen ist nur dann ein Problem, wenn man zur Angabe verpflichtet gewesen wäre.
Im Lebenslauf ist es aber üblich, dass man z.B. für die Stelle irrelevante Punkt weg lässt. Was relevant ist liegt schon noch im Ermessen des Bewerbers.

Schlimmer wäre da allerdings die Behauptung im Vorstellungsgespräch, während der Zeit, in der man eigentlich angestellt war, arbeitslos gewesen zu sein o.ä.
Da das bei euch aber auch keiner mehr so genau weiß, was sie im Gespräch genau geäußert hat, wird eine Anfechtung wohl schwierig zu begründen.

lolle:
Da bin ich ja jetzt noch neugieriger! ;-)

Wenn ich also eine unliebsame kurze Beschäftigung (Probezeitkündigung) loswerden möchte, die auch bestenfalls nichts mit der Stelle zu tun hat, dann erwähne die ncht und sage z. B., dass ich zu der Zeit eine private Auszeit genommen habe, kann mir nichts passieren? Auch, wenn später herauskommen sollte, dass ich in der Zeit woanders gearbeitet habe?

Bastel:

--- Zitat von: lolle am 02.02.2022 20:28 ---
Sie hat aber keine Auszeit oder so genommen, sondern war ein halbes Jahr eine Anstellung hatte, sie dort aber zum Ende der Probezeit gekündigt wurde.


--- End quote ---

Und das ist jetzt ein Problem? Anscheinend hat die Person die Probezeit bei euch ja überstanden.

Johann:

--- Zitat von: lolle am 03.02.2022 12:03 ---Da bin ich ja jetzt noch neugieriger! ;-)

Wenn ich also eine unliebsame kurze Beschäftigung (Probezeitkündigung) loswerden möchte, die auch bestenfalls nichts mit der Stelle zu tun hat, dann erwähne die ncht und sage z. B., dass ich zu der Zeit eine private Auszeit genommen habe, kann mir nichts passieren? Auch, wenn später herauskommen sollte, dass ich in der Zeit woanders gearbeitet habe?

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Passieren kann dir schon etwas, wenn du dich anschließend etwas dämlich anstellst.
Du könntest allerdings hinterher sagen, dass du es im Vorstellungsgespräch doch erwähnt hast und darauf hoffen, dass sich niemand notiert hat, dass du sagtest, du seiest Arbeitslos gewesen.
Bei unzureichender Dokumentation wird dir in aller Regel nichts passieren, weil der Arbeitgeber mit "der hat im Vorstellungsgespräch aber gesagt, dass er arbeitslos war" eher nicht durchkommen wird. Anders sähe es aus, wenn im Lebenslauf auch stehen würde "arbeitslos von bis".

Sollte es allerdings noch vor Ende der Probezeit rauskommen, dass du im Vorstellungsgespräch etwas geflunkert hast, sei es auch nur mündlich, kann der Arbeitgeber dich aber natürlich trotzdem vor die Tür setzen wie er lustig ist. Daher bringt es dir im Prinzip nichts, wenn du davon ausgehst, dass es irgendwann rauskommen würde.

Ansonsten kann man eigentlich immer lügen und hoffen, dass es einfach nicht auffliegt. Gibt einige, die waren Jahrzehnte ohne Flugschein Pilot, ohne Medizinstudium Chirurg, ohne Psychologiestudium Psychologe, bevor es irgendwann aufgeflogen ist. Bin mir sicher, es gibt ganze Karrieren, die auf einer Lüge aufgebaut haben und bis heute nicht aufgeflogen ist.

Für den Einzelnen ist das Problem nie das Lügen. Sondern das Auffliegen. Und je weniger dokumentiert und nachweisbar ist, umso weniger groß ist das Problem.

Lars73:

--- Zitat von: lolle am 03.02.2022 12:03 ---Wenn ich also eine unliebsame kurze Beschäftigung (Probezeitkündigung) loswerden möchte, die auch bestenfalls nichts mit der Stelle zu tun hat, dann erwähne die ncht und sage z. B., dass ich zu der Zeit eine private Auszeit genommen habe, kann mir nichts passieren? Auch, wenn später herauskommen sollte, dass ich in der Zeit woanders gearbeitet habe?

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Zum einen bekommt man bei vielen öffentlichen Arbeitgebern Personalbögen zum ausfüllen. Dort steht ggf., dass man alle Arbeitsverhältnisse anzugeben hat. Daneben kann es ja durchaus sein, dass sich Teilnehmer am Vorstellungsgespräch erinnern, dass man eine falsche Angabe gemacht hat. Dann kann es zu den beschriebenen Folgen kommen.

Zumal ja auch mehrere Personen dabei waren die als Zeugen durchaus Gewicht haben können.

Wenn man erwischt wird kann es Folgen haben, wenn man nicht erwischt wird hat es keine Folgen.

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