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Stelle im Lebenslauf verschwiegen - Folgen? Wie bekommt man das als AG heraus? P

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Wdd3:

--- Zitat von: maiklewa am 03.02.2022 19:00 ---*einklink*

@Wdd3

Abeitgeber anonymisiert? Das ist rechtlich ok?

Wie sah eine solche Erwähnung dann bitte beispielsweise aus?

Und diese Anonymisierung hat nie jemanden gestört? Es gab nie Nachfragen, wo Du warst oder warum Du anonymiyiert hast?

--- End quote ---

1. ]Ja

2. Ja, es kann jeder AG frei entscheiden ob er meine Bewerbung berücksichtigt oder nicht. Allerdings habe ich für 8 Arbeitsverträge ganze 18 Bewerbungen schreiben müssen. 10 haben zu Vorstellungsgesprächen geführt - das es 2 Mal nicht zu einem Arbeitsverhältnis kam lag an meiner Absage...
 
3. seit...tätig als...

4. Ob es jemanden gestört hat kann ich nicht sagen, aber ich bin in Vorstellungsgesprächen nicht darauf angesprochen worden. Allerdings hätte ich dann freundlich darauf hingewiesen das der aktuelle AG keine Information über meinen Wechselwillen hat und ich ihn auch erst Informieren möchte wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.
...ich habe gerade über meine Bewerbungen nachgedacht und es ist 2 Mal vorgekommen das ich den aktuellen AG nicht namentlich erwähnt habe.

carriegross:
Diesbzgl. nicht ganz uninteressant:

https://www.datenschutz-notizen.de/duerfen-potentielle-arbeitgeber-im-bewerbungsverfahren-fruehere-arbeitgeber-des-bewerbers-anrufen-5817681/

BAT:
Wenn es um die Ermittlung geht:

wir kriegen fast alles raus. Auf dem kleinen Dienstweg.

OrganisationsGuy:
Kann die Tatsache das man seinen aktuellen Arbeitgeber nicht angeben möchte sehr gut nachvollziehen. Ich habe mich in der Vergangenheit auf eine Stelle beworben und Mitarbeiter die dort in Kenntnis waren und offensichtlich nicht die Klappe halten konnten sind dann offensiv auf Mitarbeiter meiner derzeitigen Arbeitsstelle zugegangen mit dieser Information. Das Lauffeuer hat im Hause seine Wege gezogen und mein Arbeitgeber war über meine Bewerbung informiert bevor ich überhaupt eine Einladung zum Bewerbungsgespräch hatte.

Wdd3:
Eben
Es kann doch in nicht verwerflich sein wenn man den Betriebsfrieden schützen möchte.

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