Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Dringende Frage zu Arbeitgeberwechsel innerhalb TVL

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XTinaG:
Du kannst dem widersprechen, soviel Du willst. Meine Aussage ist vollkommen korrekt.

Ace:
Sachlich ja, aber kein Zusammenhang mit meinem Fall sorry. Mir geht es ja nicht um Begriffsabgrenzungen sondern um Handlungsempfehlungen.

XTinaG:
Worum es Dir geht, ist völlig unerheblich. Du hast einen Zusammenhang zwischen Probezeit und Kündigungsschutz hergestellt, den es schlicht nicht gibt. Und diesen schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Fehler habe ich korrigiert.

Ace:
Nun, es besteht sehr wohl ein Zusammenhang:
"Es gibt zwei Formen der Probezeit: Zum einen genießen Sie in den ersten sechs Monaten automatisch geringeren Kündigungsschutz. Zum anderen kann vereinbart werden, dass in den ersten sechs Monaten die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt."
Quelle: https://zametzer-law.de/probezeit-bei-wiedereinstellung/

Ist jetzt auch egal, würde mich trotzdem über weitere Ratschläge freuen.

XTinaG:
Nein, ein solcher Zusammenhang besteht nicht. Allein schon das Wording in dem zitierten Abschnitt sollte eigentlich Warnung genug sein, den Link nicht anzuklicken. Das spielt etwa in der Liga von Werbung für Viagra-Generika und Ausweisfälschungen.

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