Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wie sicher ist unbefristet
XTinaG:
§ 38 Abs. 1 lit c) TV-L: "Abweichend von den Buchstaben a und b gelten für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen, einheitlich die Regelungen des Tarifgebietes West, soweit nicht ausdrücklich für das Land Berlin etwas anderes bestimmt ist."
WasDennNun:
--- Zitat von: E15TVL am 07.02.2022 10:32 ---
--- Zitat von: XTinaG am 07.02.2022 09:43 ---Dazu gehören auch betriebsbedingte Kündigungen. Solche werden auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Das Risiko dafür hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
--- End quote ---
Also kann man festhalten, dass die "Sicherheit" eines Arbeitsplatzes im öD eigentlich nur darin begründet sein kann, dass
a) der Arbeitgeber nicht pleite gehen kann und
b) notfalls groß genug ist, um seine Leute irgendwo anders parken zu können, wenn irgendeine Aufgabe wegfällt (irgendwas wird kommunalisiert z. B.)?
--- End quote ---
und in der freien Wirtschaft bei großen Unternehmen sieht es genauso aus.
Und wenn man jemanden los werden will, gibt es dort halt den goldenen Handschlag.
Wenn Abteilungen, Dienststelle etc. aufgelöst werden, dann kommt es halt auch im öD vor, dass man keinen Job mehr hat oder quer durchs Land ziehen müsste, und damit ebenfalls "abgewickelt" wird.
Die gefühlte Arbeitsplatzsicherheit ist jedoch im öD wesentlich grösser als die in der pW.
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