Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wie sicher ist unbefristet

<< < (2/3) > >>

XTinaG:
Die Probezeit ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, auf das der TV-L Anwendung findet, ohne Bedeutung. Die Erfüllung der Wartezeit nach KSchG führt nach ihrer Erfüllung dazu, daß derselbe Schutz vor ordentlicher Kündigung besteht wie in der Gesamtwirtschaft, also nur eine "sozial gerechtfertigte" Kündigung erfolgen kann. Dazu gehören auch betriebsbedingte Kündigungen. Solche werden auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Das Risiko dafür hängt von den tatsächlichen Umständen ab. Ein querschnittlich für quasi alles einzusetzender Verwaltungsmitarbeiter, der unmittelbar bei einem Land angestellt ist, hat generell ein geringeres Risiko, daß es keinen Arbeitsplatz mehr beim Arbeitgeber für ihn gibt. Der kann dann jedoch am anderen Ende des Landes liegen. Andererseits gab es auch Fälle Hochschulen, die entsprechend der landesrechtlichen Hochschulgesetzgebung selbst die Arbeitgebereigenschaft hatten und ihre zuvor selbst betriebene Bauverwaltung aufgelöst haben und entsprechend den dort beschäftigten Bauingenieuren, Bauzeichnern und Bautechnikern keine Ersatzstelle anbieten konnten.

E15TVL:

--- Zitat von: XTinaG am 07.02.2022 09:43 ---Dazu gehören auch betriebsbedingte Kündigungen. Solche werden auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Das Risiko dafür hängt von den tatsächlichen Umständen ab.

--- End quote ---
Also kann man festhalten, dass die "Sicherheit" eines Arbeitsplatzes im öD eigentlich nur darin begründet sein kann, dass
a) der Arbeitgeber nicht pleite gehen kann und
b) notfalls groß genug ist, um seine Leute irgendwo anders parken zu können, wenn irgendeine Aufgabe wegfällt (irgendwas wird kommunalisiert z. B.)?

Opa:
Das „nur“ würde ich streichen, da genau diese Aspekte zu einer im Vergleich deutlich höheren Arbeitsplatzsicherheit führen. Selbst wenn „irgendwas kommunalisiert“ wird, kommt es in der Regel nicht zu Entlassungen. Wegfall von Aufgaben oder Organisationsänderungen aus anderen Gründen sind maximal mit einem neuen Aufgabenzuschnitt, einer neuen Dienststelle und einem neuen Arbeitsort verbunden.
Selbst bei der Privatisierung von Post, Bahn und Telekom hat niemand die Gehalts-/ Besoldungsansprüche aus seinem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis verloren. Wer unflexibel war, musste halt zuhause rumsitzen oder hat unbequeme Angebote bekommen. Nicht schön, aber besser als hartzen…

XTinaG:
Welche Regel sollte das sein?

JB:

--- Zitat von: thesisko am 07.02.2022 08:46 ---Wenn du die Probezeit überstanden hast und nicht gerade die nicht vorhandenen silbernen Löffel klaust....

Im TV-L West gibt es eine Klausel, dass der Arbeitgeber nach 15 Jahren nur noch mit wichtigem Grund kündigen darf. Du musst dann zusätzlich noch 40+ sein. Den Personalrat gibt es auch noch. Sicherlich hängt es von deiner genauen Stelle ab, aber der öffentliche Dienst sucht eigentlich überall Personal.

--- End quote ---


Zählt Berlin zum Tarifgebiet West oder Ost?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version