Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Darf DAS aus der PA kopiert werden?
ProfTii:
"[Die Personalakte ist] eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen" (BAG, Urteil v. 19.7.2012, 2 AZR 782/11) - diese Definition dürfte einschlägig sein. Wenn sich die Gründe für die Kündigung aus diesem Schreiben ergeben sehe ich einen schon einen engen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis.
XTinaG:
Daraus geht aber eben gerade nicht hervor, daß das Schriftstück aufzunehmen gewesen wäre, sondern lediglich, daß man es hätte tun können. Es ist ja nicht „eine Sammlung der Urkunden….“ oder „…aller…“. Es besteht im übrigen nicht einmal eine Pflicht zur Führung von Personalakten.
carriegross:
--- Zitat von: django am 07.02.2022 14:33 ---Hallo,
ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.
Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?
Danke.
Gruß
--- End quote ---
Wenn dieses Schriftstück sich in der PA befindet, ja.
ProfTii:
--- Zitat von: XTinaG am 08.02.2022 07:10 ---Daraus geht aber eben gerade nicht hervor, daß das Schriftstück aufzunehmen gewesen wäre, sondern lediglich, daß man es hätte tun können. Es ist ja nicht „eine Sammlung der Urkunden….“ oder „…aller…“. Es besteht im übrigen nicht einmal eine Pflicht zur Führung von Personalakten.
--- End quote ---
Besteht die Pflicht zum Führen der Personalakte im öD nur für Beamte? Ich war immer der Annahme, dass das im öD auch für die TB gelten würde.
XTinaG:
Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.
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