Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Garantiebetrag Höhergruppierung
XTinaG:
In Form einer Stufenvorweggewährung (§ 16 Abs. 5 TV-L) kann der Arbeitgeber das Entgelt einer höheren Stufe vorweggewähren.
hugodehippo:
Danke.
Demnach könnte der AG bis E10 Stufe 4 gewähren.
Stufenlaufzeiten orientieren sich trotzdem nach Stufe 2, d.h. die Vorweggewährung würde bei teilweiser Vorweggewährung sukzessive nach Erreichen einer weiteren Stufe entsprechend reduziert werden bzw. bei "ganzer" Vorweggewährung läuft die Greisenzulage wie gehabt weiter, also dann nach 4 Jahren Stufe 4 in Stufe 5 usw.usf?
Widerruflich ist diese Zulage in jedem Fall. Hmmm....
Sorry für die Fragen, aber im Tarifdschungel finde ich mich nicht wirklich gut zurecht.
XTinaG:
Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Stufe, die durch die Vorweggewährung nicht berührt wird. Zur näheren Ausgestaltung der Zulage gibt es keine tariflichen Vorgaben, sie könnte also abschmelzend, dynamisch, als Festbetrag… ausgestaltet werden.
hugodehippo:
Prima, allerbesten Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.
Ich wünsche einen schönen Restabend.
WasDennNun:
Rein interessehalber:
Warum müsstest du deinen Nebenjob aufgeben?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version