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[Allg] Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge

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WasDennNun:
Am besten gleich einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann hat man das Geld schneller zurück.

McOldie:

--- Zitat von: HansGeorg am 09.02.2022 09:07 ---Stichwort entreicherung:  „Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre“ (§ 819 Abs. 1 BGB). In die Sprache des Beamtenrechts übersetzt heißt dies: Nur wenn und solange die Überzahlung für die Beamtin oder den Beamten nicht erkennbar war und er außerdem entreichert ist (d.h. die Überzahlung im Rahmen der normalen Lebensführung, also ohne Luxusaufwendungen, verbraucht hat), ist er zur Erstattung nicht verpflichtet. Wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er zuviel erhält, kann er sich auf Entreicherung nicht berufen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-ueberzahlter-beamtenbezuege_186516.html#:~:text=In%20die%20Sprache%20des%20Beamtenrechts,ist%20er%20zur%20Erstattung%20nicht


Ggfs. mal einen Anwalt fragen

--- End quote ---

Es sollte der Sachverhalt genau durchgelesen werden.
Der Beschäftigte hat erkannt, dass hier eine Fehlzahlung vorliegt und die Bezügestelle darauf hingewiesen. Insoweit greifen Deine Erkenntnisse hier nicht. Den Rat  eines Anwalts hier einholen kostet nur unnötig Anwaltsgebühren.

ChRosFw:
Da stellt sich die Frage, wieso die Bezügestelle die Überzahlung nicht schlicht als Überzahlung auf einen der kommenden Monate des Jahres 2022 anrechnet, bzw. die Besoldung in den kommenden Monaten anpasst und so die Überzahlung verteilt. Bei meiner Frau (Bund) hat man Überzahlungen im Zusammenhang mit einer Elternzeit einmal verrechnet. Hierdurch würde man die Brutto-Rückzahlung vermeiden.

Generell ist es erschreckend wie lange Bezügestellen teilweise dafür brauchen, Änderungen einzupflegen. Wenn man Elternzeit im Januar für den die Zeit ab Mai einreicht, kann man fest damit rechnen, dass einem der Mai noch ausgezahlt wird. Das grenzt teilweise an Mitverschulden.

was_guckst_du:
...keine Steuerklärung machen und Schadensersatz von der Bezügestelle fordern... ;D

Herdudeness:
So, es gibt ein paar neue Erkenntnisse: Ich muss zwar tatsächlich den Bruttobetrag zahlen, dann wird sich jedoch die Bezügestelle selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, das Geld zurück einfordern und mir dann bei meinem nächsten Lohn wieder gutschreiben/verrechnen. Das ist insofern zumindest etwas besser, da ich so zumindest nicht ein Jahr warten muss bis zur nächsten Steuererklärung.

Vielen Dank für die Unterstützung und die schnellen Rückmeldungen !

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