Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge
xap:
Mit der Steuererklärung für 2022, frühestens Anfang 2023, vermutlich.
NWB:
Naja, das Geld ist ja nicht weg, sondern liegt gerade nur woanders.
Und ob es jetzt auf dem Girokonto keine Zinsen abwirft oder beim Finanzamt keine Zinsen abwirft, macht auch keinen Unterschied.
Wenn das Geld knapp sein sollte, entweder um Stundung bitten oder den Dienstherren um einen Gehaltsvorschuss.
Ansonsten ist es leider zutreffend, dass die Bruttobeträge zurückgefordert werden, weil sie im Jahr 2021 ausgezahlt wurden und erst in 2022 zurückgefordert wurden.
Verdammte Abschnittsbesteuerung.
EiTee:
--- Zitat von: NWB am 09.02.2022 08:56 ---Naja, das Geld ist ja nicht weg[...]
--- End quote ---
Es gibt Menschen die geben, aufgrund einer Nachzahlung, keine Steuererklärung ab. In diesem Falle wäre das Geld futsch.
HansGeorg:
Stichwort entreicherung: „Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre“ (§ 819 Abs. 1 BGB). In die Sprache des Beamtenrechts übersetzt heißt dies: Nur wenn und solange die Überzahlung für die Beamtin oder den Beamten nicht erkennbar war und er außerdem entreichert ist (d.h. die Überzahlung im Rahmen der normalen Lebensführung, also ohne Luxusaufwendungen, verbraucht hat), ist er zur Erstattung nicht verpflichtet. Wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er zuviel erhält, kann er sich auf Entreicherung nicht berufen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-ueberzahlter-beamtenbezuege_186516.html#:~:text=In%20die%20Sprache%20des%20Beamtenrechts,ist%20er%20zur%20Erstattung%20nicht
Ggfs. mal einen Anwalt fragen
Ozymandias:
Mit Entreicherung würde ich da gar nicht erst anfangen.
Aber es ist leider wirklich so, dass zurückgezahlte Gehalt oder von Bezügen sind dann negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Man kann dabei je nach persönlicher Situation auch einen Progressionsschaden erleiden.
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