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Stufenlaufzeitverkürzung

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Moni:
Hallo,
ich bin Lehrer als Seiteneinsteiger, in der EG 11 eingruppiert, habe mittlerweile die Stufe 4 erreicht.
Bin zur Zeit Mentor einer Referendarin an unserer Schule, habe unter anderem die Ausbildung als Beratungslehrer absolviert, bin auch als BL tätig - finanziell wird das nicht berücksichtigt.

TV-L §17 sagt:  "Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden."

Leider wurden alle bisherigen Anträge auf eine Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, aufgrund meiner zusätzlichen Tätigkeiten, eine Verkürzung der Stufenlaufzeit zu erreichen?

VG Moni

XTinaG:
Wenn der Arbeitgeber das Instrument überhaupt anwendet und in Deinem Fall anzuwenden bereit ist, ja. Sonst nicht.

Albeles:
Könntest ja noch Paragraph 16.5 probieren. Allerdings sieht es da nicht besser aus, bei Unwillen des Arbeitgebers. Und Du müsstest eventuell bereit sein mit Kündigung zu drohen. Ich drück Dir die Daumen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Moni am 09.02.2022 19:32 ---Leider wurden alle bisherigen Anträge auf eine Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, aufgrund meiner zusätzlichen Tätigkeiten, eine Verkürzung der Stufenlaufzeit zu erreichen?

--- End quote ---
Nein für dich gibt es da keine Möglichkeit, da bist du alleinig vom wollen des AG abhängig.
Dir bleibt da nur die Kündigungsdrohung um den AG umzustimmen, damit er §16.5 anzuwenden bereit ist.

sebbo83:
Sehr interessante Frage, die ich mir seit geraumer Zeit selber stelle. Ich persönliche habe es als erstes über den § 16.5 TV-L versucht und eine Absage erhalten. Nun möchte ich auch den § 17.2er Weg gehen, da ich sehr ähnlich, viel mehr Aufgaben, andere Aufgaben habe und sicherlich nicht nach mittlerer Art und Güte arbeite - oder so.
Ich bin gespannt.

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