Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenlaufzeitverkürzung

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XTinaG:
Also gibt es kein Gesetz, daß die Aufgaben eines Regionalplaners definiert. Vielmehr gibt es u.a. das ROG aber auch landesgesetzliche Regelungen, die dem Arbeitgeber bestimmte Aufgaben zuweisen und diese auch inhaltlich ausgestalten. Wie dieser das intern organisiert und die Aufgaben ggfs. auf bei ihm beschäftigtes Personal verteilt, ist ihm überlassen. Allein schon durch simple Unterschiede in der internen Arbeits- und Ablauforganisation des jeweiligen Arbeitgebers sind somit völlig unterschiedliche Zuschnitte für Arbeitnehmer mit dem Label "Regionalplaner" denkbar.

WasDennNun:
Und wenn der Mitarbeiter der als Regionplaner eingesetzt wird 55% seiner Zeit gleichzeitig der Pförtner ist, dann ist er halt in der EG3 oder niedriger eingruppiert.

XTinaG:
Im Extremfall. Ansonsten macht ja schon jeder stellt „seinen“ Regionalplan auf vs. jeder verantwortet in jedem Regionalplan einen bestimmten Arbeitsschritt mutmaßlich einen erheblichen Unterschied.

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