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Stufenlaufzeitverkürzung

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WasDennNun:
Sehr schön zusammengefasst.
Und wenn der AG jemanden haben will und der nur zu seinen Bedingungen kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der AG und PR/BR dem zustimmt.
Wenn man aber einer unter vielen ist, dann gibt es für den AG halt auch keinen Grund so etwas anzuwenden.


--- Zitat von: sebbo83 am 10.02.2022 16:03 ---Ich kann dir zwei aktuelle Stellen zeigen, eine ist von einem ostdeutschen Bundesland, eine von einem westdeutschen Bundesland. Die Tätigkeiten sind nahezu identisch, die Einstufung Ost E11 im westdeutschen Bundesland E13. Das zieht sich schon seit mehreren Monaten so durch, seitdem wir Stellenangebote sammeln.

--- End quote ---
Was macht ihr denn da für einen Humbug:
Ihr habt also eure auszuübenden Tätigkeiten schriftlich vorliegen und irgend ein Depp meint, dass wäre EG11 und ihr meint das wäre EG13 ?
Mein Rat:
Entweder dem Depp sagen: Gib mir EG13 oder ich bin weg.
Oder dem Depp via Gericht mitteilen lassen, das er sich irrt.

Zu wollen gibt es da nichts!

XTinaG:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.02.2022 08:39 ---Sehr schön zusammengefasst.
Und wenn der AG jemanden haben will und der nur zu seinen Bedingungen kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der AG und PR/BR dem zustimmt.
Wenn man aber einer unter vielen ist, dann gibt es für den AG halt auch keinen Grund so etwas anzuwenden.

--- End quote ---

Das wäre ja die Stufenvorweggewährung. Zumindest nach BetrVG liegt da kein Mitbestimmungstatbestand vor.

sebbo83:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.02.2022 08:39 ---Sehr schön zusammengefasst.
Und wenn der AG jemanden haben will und der nur zu seinen Bedingungen kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der AG und PR/BR dem zustimmt.
Wenn man aber einer unter vielen ist, dann gibt es für den AG halt auch keinen Grund so etwas anzuwenden.


--- Zitat von: sebbo83 am 10.02.2022 16:03 ---Ich kann dir zwei aktuelle Stellen zeigen, eine ist von einem ostdeutschen Bundesland, eine von einem westdeutschen Bundesland. Die Tätigkeiten sind nahezu identisch, die Einstufung Ost E11 im westdeutschen Bundesland E13. Das zieht sich schon seit mehreren Monaten so durch, seitdem wir Stellenangebote sammeln.

--- End quote ---
Was macht ihr denn da für einen Humbug:
Ihr habt also eure auszuübenden Tätigkeiten schriftlich vorliegen und irgend ein Depp meint, dass wäre EG11 und ihr meint das wäre EG13 ?
Mein Rat:
Entweder dem Depp sagen: Gib mir EG13 oder ich bin weg.
Oder dem Depp via Gericht mitteilen lassen, das er sich irrt.

Zu wollen gibt es da nichts!

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Wir sind dabei. Einige Zahnrädchen sind am Laufen.
Aber als Beispiel bei Interamt "Regionalplaner" eingeben & "Arbeitnehmer" anklicken.
Aktuell auf dritter Position eine Stelle in Bayer "Regierung Unterfranken" und eine Stelle im Landesverwaltung Thüringen auf vierter Position. Die Verantwortung eines Regionalplaners sind identisch, die Aufgaben per Gesetz definiert. Jeder Regionalplaner in Deutschland erledigt so ziemlich die gleichen Aufgaben. Der eine arbeitet nur in Weimar, Halle oder Magdeburg (E11), der andere in Würzburg, Coburg oder Braunschweig (E13).

XTinaG:
Welches Gesetz würde die Aufgaben eines Regionalplaners definieren?

sebbo83:

--- Zitat von: XTinaG am 11.02.2022 11:38 ---Welches Gesetz würde die Aufgaben eines Regionalplaners definieren?

--- End quote ---

Das ROG (Raumordnungsgesetz) definiert, wie ein Regionalplan aufzustellen ist. Daraus resultieren ja die Aufgaben eines Regionalplaners. So habe ich das zumindest gemeint.

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