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Stufenlaufzeitverkürzung

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XTinaG:
Die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte sagt nichts über die absolute Qualität der Leistungserbringung aus, die der Bewertung einer weit überdurchschnittlichen Leistung zugrundezulegen wäre. Eine Leistung mittlerer Art und Güte hängt vom Leistungsvermögen des Arbeitnehmers ab. Ein besonders leistungsfähiger Arbeitnehmer könnte auch eine überdurchschnittliche Leistung erbringen, ohne überhaupt eine Leistung mittlerer Art und Güte abzurufen. Ein wenig leistungsfähiger Arbeitnehmer könnte auch durch eine Leistung, die über seine Leistung mittlerer Art und Güte hinausgeht, noch deutlich unterdurchschnittlich bleiben.

JahrhundertwerkTVÖD:
Auch wenn es keiner hören will, aber:

Fleiß und Mehrarbeit wird nicht extra vergütet. Das ist von den Tarifparteien so gewollt.

Es zählt ausschließlich ob es sich um höherwertigere Tätigkeiten handelt.
D.h. selbst wenn mit Zusatztätigkeiten (Beratungslehrer, Mentor etc.) viel mehr Zeit und Leistung investiert und dem AG zur Verfügung gestellt wird, ist dies nur dann höher zu Vergüten wenn es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt.
Bis dahin freut sich der AG, dass er solch fleißige Mitarbeiter hat, welche sich überdurchschnittlich einbringen, aber nur durchschnittlich vergütet werden wollen.

XTinaG:
Arbeitnehmer sind zur Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn der Arbeitnehmer dabei eine überdurchschnittliche Leistung erbringt, hat der Arbeitgeber gutes Personal ausgewählt. Ist die Leistung weit überdurchschnittlich, so kann er dies innerhalb der Entwicklungsstufen vor Erreichen der Endstufe durch Stufenlaufzeitverkürzung auch im Hinblick auf die Vergütung honorieren.

JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: XTinaG am 10.02.2022 12:51 ---Arbeitnehmer sind zur Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn der Arbeitnehmer dabei eine überdurchschnittliche Leistung erbringt, hat der Arbeitgeber gutes Personal ausgewählt. Ist die Leistung weit überdurchschnittlich, so kann er dies innerhalb der Entwicklungsstufen vor Erreichen der Endstufe durch Stufenlaufzeitverkürzung auch im Hinblick auf die Vergütung honorieren.

--- End quote ---

Mein Fehler, hatte überlesen dass es um Stufenlaufzeitverkürzung geht und nicht um Höhergruppierung.

WasDennNun:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 10.02.2022 12:42 ---Auch wenn es keiner hören will, aber:

Fleiß und Mehrarbeit wird nicht extra vergütet. Das ist von den Tarifparteien so gewollt.


--- End quote ---
Soso, und der §17 ist also nicht von den TVP gewollt?
Blödsinn: Das wo du Recht haben könntest, ist das die Mehrheit der AGs sich scheuen die tariflichen Möglichkeiten "Fleiß und Mehrarbeit" extra zu vergüten anzuwenden!
Wobei ich davon ausgehe, dass du damit Leistung meinst.

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