Autor Thema: Urlaubsumrechnung Wechsel Teilzeit  (Read 1031 times)

JellyBean

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Urlaubsumrechnung Wechsel Teilzeit
« am: 14.02.2022 18:18 »
Hallo liebes Forum, ich habe folgende Frage: Nehmen wir an, die Voraussetzungen für Paragraf 5a I EUrlV sind erfüllt. Der Beamte hat aus dem Jahr 2021 noch 11 Tage Resturlaub (damals noch in einer 5-Tage-Woche tätig). 2022 arbeitet der Beamte nur noch 3 Tage pro Woche. Nach Paragraf 5a EUrlV bleibt der Urlaub aus 2021 „in Höhe des unionsrechtlich gewährten Mindestanspruchs unberührt“. Dieser Mindesturlaub müsste 20 Tage pro Jahr betragen. Ist es nun richtig zu sagen, dass der Beamte 2021 bereits 19 Urlaubstage hatte und somit nur 1 Tag des Mindesturlaubs unerfüllt blieb? Im Ergebnis also 1 Tag voll in das Jahr 2022 übertragen wird und die restlichen 10 Tage im Verhältnis zu den neuen Wochenarbeitstagen gekürzt werden (10:5x3=6)?